Le tre università Graz UniTy (Università di Medicina di Graz, Università Tecnica di Graz, Università d’Arte di Graz) in una lettera aperta al governo statale criticano la tendenza all’espansione delle scuole speciali in Austria e l’emendamento sull’aiuto scolastico della Stiria. Con riferimento all’articolo 24 della Convenzione delle Nazioni Unite sui diritti delle persone con disabilità, chiedono un sistema educativo coerentemente inclusivo con un’assistenza basata sui bisogni. "L’inclusione deve iniziare durante l’intero percorso formativo. La separazione non è compatibile."

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di garrthes

5 commenti

  1. garrthes on

    **Offener Brief der drei UniTy-Universitäten Med Uni Graz, Kunstuni Graz und TU Graz**

    **an Landeshauptmann Mario Kunasek**
    **und Landeshauptman-Stellervertreterin Manuela Khom**

    Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
    sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellervertreterin,

    in Österreich ist die Sonderschule als Schulform für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wieder auf dem Vormarsch. Oberösterreich plant etwa bis 2029 die Inbetriebnahme von zwei großen neuen Einrichtungen, in der Steiermark ist im offiziellen Arbeitsabkommen der beiden Koalitionsparteien ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Schultypus „Sonderschule“ festgeschrieben.

    Der Unabhängige Monitoringausschuss für die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sieht Bestrebungen hin zu einem Aus- und Neubau dieses Schultypus in mehreren Bundesländern sehr kritisch.*In der Kindheit und Jugend wird die Persönlichkeit gebildet*, betont Matthias Grasser, Vorsitzender des Steiermärkischen Monitoringausschusses und unterstreicht damit, wie essentiell ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist. Zugleich ist festzuhalten, dass über die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen viel zu wenig bekannt ist. Ihre Stimmen und jene ihrer Familien werden viel zu selten vernehmbar.

    Aus diesem Grund fordern die drei Grazer **UniTy**-Universitäten gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), zu deren umfassender und voller gesellschaftlicher Teilhabe sich Österreich mit der Ratifizierung bereits 2008 verpflichtet hat, eine konsequente Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. Artikel 24 der UN-BRK beinhaltet das Recht auf Bildung und garantiert, dass Menschen mit Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen.

    Ebenfalls mit großer Sorge beobachten wir die Novellierung der Steiermärkischen Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung. Dies löst seit dem Vorjahr große Unsicherheiten bei steirischen Familien aus und ist ein Nährboden für Spaltungstendenzen aufgrund der Entscheidung darüber, wer Assistenzleistungen erhalten darf und wer nicht. Der Passus, wonach Schulassistenz bei einer schwerwiegenden Behinderung nicht gewährt wird, ist ein Widerspruch in sich – denn Schulassistenz dient gerade dem Zweck, gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht für alle Schüler*innen zu ermöglichen. Der Österreichische Behindertenrat lehnt diese Vorgehensweise in seiner Stellungnahme dazu aus *menschenrechtlicher Perspektive kategorisch* ab. Bis zum 19. Jänner 2026 waren unter anderem Behindertenorganisationen von der Steiermärkischen Landesregierung dazu eingeladen, Stellungnahmen bzw. Bedenken einzubringen.

    **Wir als Universitäten erkennen den hohen Wert, den die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf für uns hat. Gleichzeitig gibt es Voraussetzungen für den Zugang zum Studium, die sowohl formal als auch erfahrungsgemäß nur zu gewährleisten sind, wenn auch der Unterricht an Schulen inklusiv gestaltet ist.**

    **Inklusion kann nicht isoliert auf Ebene der Universitäten umgesetzt, sondern muss entlang des gesamten Bildungsweges vorbereitet werden.**

    **Das System der Absonderung in Sonderschulen ist nicht anschlussfähig.**

    **Wir bekennen uns zu einem inklusiven Bildungssystem, das Bildungswege von Anfang an unterstützt und das entlang der gesamten Bildungslaufbahn.**

    Mit freundlichen Grüßen

    Medizinische Universität Graz
    Rektorin Andrea Kurz

    Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
    Rektor Georg Schulz

    Technische Universität Graz
    Rektor Horst Bischof

    **UniTy** ist das universitätsübergreifende Sensibilisierungsprogramm drei Grazer Universitäten (Med Uni Graz, Kunstuni Graz, TU Graz) zum Thema Arbeiten und Studieren mit Behinderung. Ziel des Programms ist es, Bewusstsein für die Vielfalt individueller Lebens- und Arbeitssituationen zu schaffen und sichtbare wie unsichtbare Barrieren abzubauen. Mittels verschiedener Maßnahmen lädt UniTy dazu ein, Vielfalt als Stärke zu begreifen und gemeinsam eine inklusive Universitätskultur zu gestalten – offen, respektvoll und für alle zugänglich. Das Format vereint somit Technik, Medizin und Kunst unter dem gemeinsamen Leitgedanken der Inklusion.

    [https://www.kug.ac.at/news-detail/unity-drei-grazer-unis-gemeinsam-fuer-inklusion](https://www.kug.ac.at/news-detail/unity-drei-grazer-unis-gemeinsam-fuer-inklusion)

  2. dassind20zeichen on

    Die gleichen Unis die ihre Studenten nicht gleich behandeln?

  3. ReasonableStorm6231 on

    Ich hab das Gefühl dass getrenntee Schulformen sogar das beste für alle ist, aber ich bin leider kein “Bildungsexperte”.

  4. -dagmar-123123 on

    Absoluter Bullshit. Vielleicht hast ein paar die jetzt in Sonderschulen die davon profitieren (vermutlich aber auch da nicht der Großteil oder auch nur die Hälfte) aber du wirst viel viel mehr haben für die es dadurch deutlich schlechter ist

  5. justsomeonetheir on

    Ich hoffe die Schulen bekommen ausreichend Personal und Schulbegleiter werden auch bezahlt,wenn das Kind krank ist(ist im Moment nicht so und bei einigen Kindern,die Bedarf haben sind die Krankheitstage durchaus nicht niedrig[keine Kritik an den Kindern oder deren Eltern gibt halt Erkrankungen/Behinderungen wo immer was ist und manchmal ist damit Schule nicht möglich.]
    ).

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