

Arrivederci! Ho un’autofficina come vicino e hanno un cancello d’ingresso relativamente ampio. Non ho mai visto tutto il cancello aperto, solo le ali centrali con il logo dell’azienda sono aperte durante l’orario lavorativo.
Parcheggio qui ogni tanto perché abbiamo una macchina bassa e si adatta perfettamente allo spazio vuoto. Davanti all’auto è presente da diversi anni un posto moto (si vedono le linee di delimitazione bianche), e l’apertura del cancello crea un parcheggio largo ben 4 metri. Una Yaris ci sta perfettamente, ma la maggior parte delle altre auto no. Ecco perché di solito qui è gratis quando tutta la strada è già chiusa.
Oggi ho ricevuto questa bella lettera. E visto che l’officina è la mia diretta vicina ed ero anche cliente lì (!), domani passerò durante l’orario di apertura. Ma prima di sbagliarmi completamente, chiederò alla community:
Chi parcheggerebbe lì con un’auto lunga 3,7 metri se non ci fosse un parcheggio libero a 50 metri su e giù?
Ci sono solo i cartelli al cancello, niente inizio e fine e niente “x metri a sinistra e a destra”.
Ecco la street view corrispondente, all’epoca non c’era il parcheggio per le moto (è lì dal 2023 circa)
https://www.reddit.com/gallery/1rvf49k
di C4ptainC4mp
16 commenti
Sollte so wie du parkst passen
ich würde auch mit einem längeren auto dort parken
[deleted]
Apple street view hat aktuellere Bilder: https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=20/48.128319/16.319210&p=48.128319/16.319210&a=116.76/-15.12
Da du anscheinend nicht auf der “Rampe” stehst ist alles ok. Interessant wäre wie es ausschaut so einen Zettel auf einem fremden Auto zu hinterlassen, das ist soviel ich weiß ein Vergehen…
Ist das eine Parkmarkierung rechts neben dem Auto?
Also wenn keine Boden Markierung einen Parkplatz anzeigt ist das parken dort verboten.
Also ich würde persönlich den Zettel zurückbringen und freundlich hinweisen das das rechte Viertel keine Einfahrt ist, wieso einfach weil seit Jahren dahinter ein Müllcontainer steht, übrigens hast du seit Jahren das gesehen bzw den Beweis der Google Streetviewbilder (man kann sich auch ältere anzeigen lassen) ergo ist das laut STVO ein korrekter Parkplatz.
(Würde mir die Streetviewbilder übrigens speichern nicht das sie eine Löschung beantragen zur Beweisvernichtung)
Ich würde da auch so parken. Vor allem behinderst du ja auch niemanden… Solange du die Einfahrt frei hältst und da wo du stehst keine Parkverbotschilder stehen, könnte der sich brausen gehen… Und ich würd ihm noch eine Nachricht zukommen lassen, dass er mein Auto nicht anzugreifen hat…
“Einfahrt” ist meines Wissens immer die Verlängerung von der Haustorkante. Rampen, Bodenmalereien oder ähnliches sind nichts rechtsverbindliches (und umgekehrt aber auch nicht erforderlich, damit eine Einfahrt dann tatsächlich als solche gilt). In deinem Fall müsstest du also legal stehen, weil der Hinterteil vom Auto nicht über die Kante hinausragt.
Die einzigen Graubereiche, die mir einfallen würden, wäre irgendeine Sonderregelung wegen Schwenkradius oder Wendekreis oder derartiges, falls die Einfahrt auch für Sattelschlepper/Autotransporter vorgesehen ist.
Oder, dass die Türe, vor der du parkst, ebenfalls als “Ausfahrt” dient – was legitim wäre, wenn dort zB Motorräder durchgeschoben werden, weil es keine Mindestbreite für Ausfahrten gibt.
Es schadet also sicher nicht, wenn du mal das Gespräch suchst und abklärst, ob sie irgendwelche Sonderrechte angemeldet haben die für dich teuer werden könnten.
Soweit ich aus schmerzhafter Erfahrung weiß, ist die gehsteig abschrägung essentiell für die Beurteilung, ob Einfahrt oder nicht
>Ich hab noch nie das gesamte Tor offen gesehen
Wie weit die das Tor normalerweise aufmachen ist irrelevant für die Rechtslage auf der Strasse. Die Einfahrt reicht direkt an Dein Auto heran und muss immer komplett frei sein + Pufferzone.
> Daher ist hier meistens frei
Da ist frei, weil man direkt an Einfahrten nur parkt, wenns explizit eingezeichnet ist.
In der Regel gilt 3m neben Einfahrten auch Parkverbot als Pufferzone – um den Ein- und Ausfahrtsverkehr nicht zu behindern. Da muss ja theoretisch auch ein Sattelschlepper mit entsprechendem Wendekreis rein- und rausfahren können – da steht dein Auto klar im Weg.
Daher beginnen die eingezeichneten Parkplätze auch 4m neben der Einfahrt.
>Und nachdem die Werkstatt mein direkter Nachbar ist, und ich dort auch Kunde war(!) werd ich morgen zu den Öffnungszeiten mal vorbeischauen.
Das machst. Kommunikation ist immer die beste Methode.
>Wer würde sich mit einem 3,7m langen Auto auch da hinstellen wenn 50m auf und ab kein Parkplatz frei ist?
Nahezu jeder. Wenn ich aber als Nachbar darauf hingewiesen werde, würde ich mich erstmal entschuldigen und mit den Leuten mal sprechen. Kommunikation ist total geil, hab ich das schon erwähnt?
Edit: Hab den Streetview-Eintrag jetzt auch gesehn. Ich glaube nicht, dass Du da parken darfst – frei mich aber auf Feedback nach dem Gespräch mit den Nachbarn morgen.
Ich interpretiere das Schild vor den Motorrädern so das ab dort ein Parkverbot ist. Ausser für 7m für besagte Bikes. Danach ist wieder Parkverbot bis zum Parkverbot Ende.
Wahrscheinlich müssen da größere LKWs rein und tun sich sonst schwer oder müssen das zweite Tor öffnen.
Frage: **Musst** du so stehen?
Der gelbe Container kann von einem Muldenservice abgeholt werden. Das Segment des Tores kann auch separat geöffnet werden. Es kann auch sein, dass ein LKW der den Container holen soll den Platz zum rangieren benötigt.
Die Ausfahrt meiner Garage hat eine Bodenmarkierung, die links und rechts ein wenig über die Rampe hinaus geht. Vielleicht war da vor langer Zeit mal eine Markierung.
Von allen Ansichten her, wäre ich auch der Meinung da stehen zu dürfen, vermute aber dass die Firma im Recht ist.
Steht das Auto noch vor einem Stück der Rampe über die Gehsteigkante? AFAIK darf die Rampe ein bisserl breiter als die Gehsteigüberfahrt sein. Wie viel breiter, kann dir wsl. das Magistrat sagen.
Die Halteverbotsschilder am Tor haben vermutlich eher wenig rechtliche Relevanz, wenn sie nicht von der Behörde aufgehängt wurden. Das Halteverbot vor der Einfahrt gilt ja sowieso. Vielleicht “brauchen” sie das großzügig dimensionierte Tor, wenn sie mal von einem Sattelschlepper beliefert werden. Allerdings scheint rechts hinter dem Tor ein Container (Müll?) zu stehen. Da kann man mal schauen, ob der so steht, dass er von der Straße aus aufzuladen ist (sieht im Google Streetview so aus) oder nicht.
Zum Thema Parken gibt’s auch eine ganze Menge von Entscheidungen der Höchstgerichte, die man online nachlesen kann. Durch sowas ist z.B. geregelt, dass die Bewohner von Einfamilienhäusern vor der eigenen Einfahrt parken dürfen, dafür aber trotzdem einen Parkschein brauchen.