Ultimamente ho visto più manifesti e cartelli di Hartlauer, anche pubblicità radiofoniche, di questo tipo. È consentita la pubblicità che attacca specificamente un concorrente?
Vergleichende Werbung darf nicht irreführen oder herabwürdigen. Ein weitestgehend wertungsfreier Preisvergleich mit dem Mitbewerber für das idente Produkt ist meines Wissens nach zulässig.
Würde drüber stehen „Pearle zockt sie ab“ wäre es das nicht.
Realistic_Appeal_187 on
Das weiß ich nicht, aber Hartlauer hat auf jedenfall recht. Ich hab nämlich dieses Gestell, ich habs aber um 70€ beim Optik-Janner in Mistelbach gekauft.
Echt gute frage, da sie den “Gegner” ja nicht herabwürdigen sondern nüchtern vergleichen…sogar als werbung könnte mans sehen. Aber bin auf fundierte Antworten gespannt
Junior-Chair6750 on
Die Frage sollte eigentlich sein “ist das verboten?”. Mir kommts so vor, dass schon so viel verboten ist, dass wir uns gar nichts mehr trauen.
Ich würde schätzen das wäre nur verboten, wenn es nicht stimmen würde (also der Preis in dem Fall einfach falsch wäre) oder wenn das Logo benutzt wird um sich als der andere auszugeben.
Gerade im Sales und Marketing wird aber auch oft einfach darauf spekuliert, dass niemand klagen wird oder der Gewinn höher ist als die Strafe.
[deleted] on
[deleted]
--akai-- on
Naja, also jeder der schon mal bei Pearle war weiß halt eh dass das absoluter BS is. Hab bei Pearle noch nie den vollen Preis bezahlt, es gibt ständig Rabatte. Bei meiner letzten Brille hatte ich grad das 2. Glas gratis
der Vergleich is also ungefähr so realistisch wie der Vergleich mit der unverbindlichen Herstellerempfehlung
chief_architect on
Ist der Pearle-Preis überhaupt korrekt? Ich war noch nie bei Pearle, aber viel anders als Fielmann wirds ja nicht sein und dort kostet so eine 0815-Brille sicher keine 600 Euro.
Invictusx94 on
Wer um diesen Preis eine Brille kauft dem ist eh nicht mehr zu helfen
11 commenti
Vor allem weil ja markenrechtlich geschützte Logos, Firmennamen etc verwendet werden?
“Vergleichende Werbung” ist was du suchst.
Ja solange objektiv usw.
Siehe z.b.: https://www.wko.at/wettbewerbsrecht/vergleichende-werbung
Ja.
Vergleichende Werbung darf nicht irreführen oder herabwürdigen. Ein weitestgehend wertungsfreier Preisvergleich mit dem Mitbewerber für das idente Produkt ist meines Wissens nach zulässig.
Würde drüber stehen „Pearle zockt sie ab“ wäre es das nicht.
Das weiß ich nicht, aber Hartlauer hat auf jedenfall recht. Ich hab nämlich dieses Gestell, ich habs aber um 70€ beim Optik-Janner in Mistelbach gekauft.
ja, hartlauer macht das seit vielen Jahren.
Schon vor 20 Jahren: [https://www.derstandard.at/story/1348639/brillen-streit-ogh-gibt-hartlauer-konkurrenten-recht](https://www.derstandard.at/story/1348639/brillen-streit-ogh-gibt-hartlauer-konkurrenten-recht)
Echt gute frage, da sie den “Gegner” ja nicht herabwürdigen sondern nüchtern vergleichen…sogar als werbung könnte mans sehen. Aber bin auf fundierte Antworten gespannt
Die Frage sollte eigentlich sein “ist das verboten?”. Mir kommts so vor, dass schon so viel verboten ist, dass wir uns gar nichts mehr trauen.
Ich würde schätzen das wäre nur verboten, wenn es nicht stimmen würde (also der Preis in dem Fall einfach falsch wäre) oder wenn das Logo benutzt wird um sich als der andere auszugeben.
Gerade im Sales und Marketing wird aber auch oft einfach darauf spekuliert, dass niemand klagen wird oder der Gewinn höher ist als die Strafe.
[deleted]
Naja, also jeder der schon mal bei Pearle war weiß halt eh dass das absoluter BS is. Hab bei Pearle noch nie den vollen Preis bezahlt, es gibt ständig Rabatte. Bei meiner letzten Brille hatte ich grad das 2. Glas gratis
der Vergleich is also ungefähr so realistisch wie der Vergleich mit der unverbindlichen Herstellerempfehlung
Ist der Pearle-Preis überhaupt korrekt? Ich war noch nie bei Pearle, aber viel anders als Fielmann wirds ja nicht sein und dort kostet so eine 0815-Brille sicher keine 600 Euro.
Wer um diesen Preis eine Brille kauft dem ist eh nicht mehr zu helfen