4 commenti

  1. ArchbishopRambo on

    Am wildesten finde ich diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft:

    >Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 02.00 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen oder ihr den schweren Rucksack samt Splitboard abgenommen.

    Quelle: https://www.justiz.gv.at/sta-innsbruck/staatsanwaltschaft-innsbruck/medienstelle/pressemitteilungen/tod-einer-bergsteigerin-am-grossglockner-am-19-1-2025.11a2.de.html

    Der Teil lässt mich echt sprachlos zurück (wenn’s wirklich so war).

  2. IgorStetsenko on

    Is schon seh fragwürdig was die beiden am Großglockner aufgeführt haben.

  3. Un_Pollo_Hermano on

    Ist mittlerweile eine komplette Hexenjagd gegen den Typen. Sollte sich jeder mal fragen was er in so einer Situation getan hätte. Egal was er getan hätte, es wäre ein Fehler gewesen. Da kannst nur verlieren

  4. Das sind genau die Aspekte, aus denen man einen „Führer wider Willen“ (= aus Gefälligkeit) konstruiert, statt einem einfachen Begleiter. Ohne Ausbildung ist man das in der Regel nämlich nicht. Die Alpinbranche ist jedenfalls ziemlich verunsichert. [https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews69966](https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews69966)

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