"Età massima 20 anni" durante un tirocinio presso il tribunale distrettuale.

Con la maturità AHS e gli abbandoni universitari, è già difficile trovare qualcosa e capisco da qualche parte quando la gente dice che se qualcuno ha una maturità, quella persona potrebbe essere in grado di lavorare altrove (anche se ovviamente non riesco a trovare un lavoro regolare), ma legarlo a un’età casuale è strano. Ed è consentito scrivere semplicemente in quel modo?

Voglio dire, sarebbe comunque scomodo sedersi in una classe con adolescenti di 24 anni, ma il fatto che sia escluso fin dall’inizio è un po’ brutto.

https://i.redd.it/3k24ccwd9qwg1.png

di frustrated-peacock

14 commenti

  1. BobbyFischerr on

    in manchen gesetzen / kv ist das so normiert. müsste man nachsehen

  2. TheFamousSpy on

    Logisch würde ich sagen, dass es nicht erlaubt ist.

    Aber Altersdiskriminierung gibt gefühlt als Delikt immer nur gegen ältere Personen, nie gegen die junge Generation.

    Insgesamt wird es wahrscheinlich auf die Argumentation ankommen

  3. Miserable-Dress-8624 on

    Ist Altersdiskriminierung, also nein, ist nicht erlaubt.

  4. spideroncoffein on

    Das geht in die Richtung Altersdiskriminierung. Es gibt auch keine gesetzliche Beschränkung beim Alter.

    https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/lehre/Die_Lehre.html

    Es gibt sogar Förderungen für Lehrstellen von Älteren. https://www.wko.at/lehre/lehre-erwachsene#heading_Was_wird_gefoerdert_

    Ich würde mich bewerben, trotz Alter, aber nicht auf die Altersdiskriminierung hinweisen. Einfach bewerben.

    Bei Stellenangeboten erfüllen die allerwenigsten alle Voraussetzungen. Das ist normal.

  5. Gullible_Try_414 on

    Eventuell ist die Stelle durch irgend ein Jugend-Starthilfe Programm unterstützt und 20 Jahre ist das alterslimit für die Förderung?

  6. Character-Milk-3810 on

    Kommt darauf an… kommt es auf eine verbeamtung an, dann ist dass sogar möglich/logisch, wegen Rückstellungen etc.

  7. sebastianelisa on

    Diskriminierung ist nur verboten, wenn sie nicht gerechtfertigt ist (ca). Hier ist das B-GlBG anzuwenden und nicht das GlBG, und das sagt:

    > Eine Diskriminierung auf Grund des Alters liegt nicht vor, wenn die Ungleichbehandlung objektiv und angemessen ist, durch ein legitimes Ziel, insbesondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind.

  8. RareRecommendation72 on

    Keine Ahnung, ob es legal ist, aber auch wenn nicht, finden sie einen anderen Grund für eine Ablehnung, wenn sie niemanden wollen, der älter als 20 ist. Also ist die Frage rein akademisch.

    Wünsche dir alles Gute, dass du was findest!

  9. Einfach bewerben und im Motivationsschreiben ehrlich darauf eingehen, dass du zwar über dem angegebenen Alter drüber bist aber blabla…

    >(auch wenn ich natürlich keine reguläre Stelle finde)

    Warum? Im ÖD werden dauernd Sachbearbeiter mit Matura, also genau so Leute wie du, für den gehobenen Dienst gesucht. Die Pensionierungswelle ist im vollen Gange, viele Ämter sind gerade extreme am verjüngen, und von den 20-30-jährigen dort haben bei Weitem nicht alle ein abgeschlossenes Studium.

  10. ytnocontent06 on

    Ich hab einen in der Klasse, der 43 ist. Hat 20 Jahre lang in der Gastronomie gearbeitet.

  11. Dramatic-Sea-3516 on

    Wenn du über 20 bist und halbwegs Deutsch sprichst, kannst gleich als Kanzleimitarbeiter beginnen. Bin auch bei der Justiz in Wien und es wird immer wieder Personal gesucht.

  12. CalligrapherFun2413 on

    Matura und studienabbruch klingt in der justiz mehr nach gehobenem dienst/rechtspfleger als nach lehrstelle tbh.
    Würd ich mir an deiner stelle mal anschauen, falls du dich drüber siehst

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