> Beim Prozess am 21. März drohen dem 31-Jährigen wegen der Aufforderung und Gutheißung von einer mit Strafe bedrohten Handlung laut Staatsanwaltschaft Linz bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Egal, was man von der Tat hält, aber das geht mir doch zu viel zu weit. Ich dachte eigentlich, dass man nur Terrorismus oder Mord nicht gutheißen darf, aber eine simple Sachbeschädigung?
Ich habe kürzlich auf FB geschrieben, dass ich das Beschmieren eines Wahlplakates nicht schlimm finde und für einen legitimen Protest halte. Stehe ich jetzt mit einem Fuß schon im Häf’n?
faxmonkey77 on
Ich sehe die Justiz hat viel freie Kapazität, wenn solchem Unsinn nachgegangen wird.
i_am__not_a_robot on
>*Beim Prozess am 21. März drohen dem 31-Jährigen wegen der Aufforderung und Gutheißung von einer mit Strafe bedrohten Handlung laut Staatsanwaltschaft Linz bis zu zwei Jahre Gefängnis.*
Sehe ich das richtig, dass die **bloße Gutheißung** von einer strafbaren Handlung eine höhere (oder gleiche) Strafdrohung nach sich zieht als die Handlung selbst?!?
Einfache Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet. Besonders schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren!
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> Beim Prozess am 21. März drohen dem 31-Jährigen wegen der Aufforderung und Gutheißung von einer mit Strafe bedrohten Handlung laut Staatsanwaltschaft Linz bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Egal, was man von der Tat hält, aber das geht mir doch zu viel zu weit. Ich dachte eigentlich, dass man nur Terrorismus oder Mord nicht gutheißen darf, aber eine simple Sachbeschädigung?
Ich habe kürzlich auf FB geschrieben, dass ich das Beschmieren eines Wahlplakates nicht schlimm finde und für einen legitimen Protest halte. Stehe ich jetzt mit einem Fuß schon im Häf’n?
Ich sehe die Justiz hat viel freie Kapazität, wenn solchem Unsinn nachgegangen wird.
>*Beim Prozess am 21. März drohen dem 31-Jährigen wegen der Aufforderung und Gutheißung von einer mit Strafe bedrohten Handlung laut Staatsanwaltschaft Linz bis zu zwei Jahre Gefängnis.*
Sehe ich das richtig, dass die **bloße Gutheißung** von einer strafbaren Handlung eine höhere (oder gleiche) Strafdrohung nach sich zieht als die Handlung selbst?!?
Einfache Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet. Besonders schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren!
**Was ist denn das für ein Schwachsinn?!?**