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    7 commenti

    1. Greedy_Individual_35 on

      Nein, das unterliegt der lokalen Grünanlagenverordnung, falls es überhaupt eine gibt.

      Ansonsten dem Besitzer von dem Grünstreifen, Acker oder was auch immer das ist – also maximal Besitzstörung

      Die Straße ist der Bereich, der für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Neben dem Bankett, im Grünstreifen, gilt die StVO nicht.

      So hab ich in Wien mal einen Einspruch gewonnen.

      Intelligent ist es nicht, dort zu parken.. im Hintergrund ist ein Vorrang geben – das Parkverbot wird höchstwahrscheinlich darauf abzielen, dass man aus der Kreuzung gut aussehen kann.. was dann durch das Auto behindert wird.

    2. jackl_98 on

      Nein, ist nicht Erlaubt.

      Liegt aber nicht am Halten und Parken verboten Schild sondern daran dass du quasi in der Kreuzung parkst.

      [„Der Fünf-Meter-Bereich gilt auch vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder, auch hier ist das Halten und Parken verboten.“](https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/die-groessten-parksuenden-was-ist-erlaubt-was-ist-verboten-36486960#:~:text=Kreuzungen%2520%2526%2520Schutzweg&text=Der%2520F%C3%BCnf%252DMeter%252DBereich%2520gilt,das%2520Halten%2520und%2520Parken%2520verboten)

      Und so weit wie du im Grünstreifen parkst wird das Grundstück auch nicht mehr Teil der Straße sein.

    3. TheFamousSpy on

      Nein, wegen dem 5m Kreuzungsbereich wie r/jackl_98 gesagt hat.

      Abseits davon ist es abhängig vom Bundesland. In Wien wäre es beispielsweise nicht möglich weil Parken auf Grünstreifen verboten ist

    4. Just_Emu1816 on

      Kommt darauf an wie genau der Parksheriff bei dir im Ort ist. Ich habe schon mal gezahlt weil ich in eine Kreuzung gestanden bin, ca. so weit entfernt wie auf dem Foto.

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