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    1. wegwerferie on

      >Als sie im dunklen Hof des Anwesens standen, kam der Angeklagte mit seinem alten Kleinkaliebergewehr heraus. „Schieß halt du Kasperl“ soll das Opfer noch gesagt haben. […] Die Staatsanwältin kam zu dem Schluss, dass das Opfer am Lauf des Gewehres gezogen haben müsse, da der Abzug sehr leichtgängig sei. Eine Polizeipistole ist sechs Mal strenger eingestellt. So habe sich höchstwahrscheinlich der Schuss gelöst. Es liege somit keine Tötungsabsicht, sondern ein Unfall mit grober Fahrlässigkeit vor, hieß es.

      Irgendwie wenn im Text “Als der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin nach Hause fuhr, ein abgelegenes Haus am Waldrand, kamen die Bekannten nach ” steht und im Video dass das Opfer der Stiefsohn war macht das für mich schon einen Unterschied. Besonders wenn da von Angst (also suggeriert Notwehr) die Rede ist. Wenn mir ein Fremder in mein abgelegenes Haus folgt kommt mir das schon anders vor als wenns Verwandtschaft ist.

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