>Anlass in Wien war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war.
Dass die Einreise ins Sozialsystem auch unter dem Mantel eines Visums für qualifizierte Arbeitskräfte möglich wird entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
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>Anlass in Wien war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war.
Dass die Einreise ins Sozialsystem auch unter dem Mantel eines Visums für qualifizierte Arbeitskräfte möglich wird entbehrt nicht einer gewissen Ironie.