

A causa della scarsa situazione economica. Sono un pendolare incrociato e non ho ancora firmato nulla. Soprattutto, personalmente si preoccupa che tu voglia trattenere le vacanze e non ripagare
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di AlphaGigaChadMale
10 commenti
Nix unterschreiben. Arbeiterkammer kontaktieren.
Grund ist egal, solange sie die Kündigungsfrist beachten können sie auch völlig ohne Grund.
Resturlaub muss ausbezahlt werden (oder bis dahin abgebaut). Allerdings nur aliquot. Bei Mitte Mai müssten das dann eigentlich 9 Tage sein, wenn du 25 im Jahr hast – Hast du die vielleicht schon aufgebraucht? Sonst vielleicht auch einfach mal nachfragen, wie das gemeint ist, bevor du’s gleich eskalierst
Urlaub können sie nicht einbehalten. Auch wenn du gekündigt wurdest und freigestellt wirst, erfordert der Urlaub (bzw das Verbrauchen während der Freistellung) die beiderseitige (also auch deine) Zustimmung. Unterschreib nichts, schon gar keine Einvernehmliche.
Geh sofort zur Arbeiterkammer und lass dich beraten.
Puh, da würd ich statt einer einvernehmlichen Auflösung um eine Dienstfreistellung bitten. Bei der Einvernehmlichen hast ja soweit ich weiß nicht direkt ein Recht auf Arbeitslosengeld (?) – wie von anderen bereits erwähnt -> mal bei der AK nachfragen (oder deiner Gewerkschaft falls du Mitglied bist)
Sie stellen dich für 1.5 Monate frei, so viel resturlaub kannst du gar nicht haben.
Und üblicherweise wird mit der Freistellung der returlaub abgegolten.
Da dort steht dass du 2 Jahre dort warst, schätze ich mal das sich das mit dem resturlaub nicht ausgehen würde. Sie schenken dir also eigenen Zeit.
Ist wahrscheinlich nur blöd formuliert und es steht im Arbeitsvertrag.
Aber kontaktiere zur Sicherheit trotzdem die arbeiterkammer, kann ja nicht schaden.
Und du wirst ja auch noch bis zum Ende der Freistellung bezahlt.
Dort bekommst du auch noch anteilig urlaubs/weihnachtsgeld.
Sie stellen dich für 1.5 Monate frei, so viel resturlaub kannst du gar nicht haben.
Und üblicherweise wird mit der Freistellung der returlaub abgegolten.
Da dort steht dass du 2 Jahre dort warst, schätze ich mal das sich das mit dem resturlaub nicht ausgehen würde. Sie schenken dir also eigenen Zeit.
Ist wahrscheinlich nur blöd formuliert und es steht im Arbeitsvertrag.
Aber kontaktiere zur Sicherheit trotzdem die arbeiterkammer, kann ja nicht schaden.
Und du wirst ja auch noch bis zum Ende der Freistellung bezahlt.
Dort bekommst du auch noch anteilig urlaubs/weihnachtsgeld.
Zum Urlaub: du hast das Recht deine Arbeitswilligkeit zu erklären – das musst du aber nachweisbar, die genauen Formvorschriften kenn ich nicht – dann müssen sie dich beschäftigen oder bezahlt freistellen. Du musst dann halt auch arbeiten gehen.
Du kannst hier als Gegenangebot anbieten, dass sie den Urlaub ausbezahlen und dich ohne/mit kürzerer Frist gehen lassen, das wäre theoretisch möglich.
Wenn du die einvernehmliche aber verweigerst steht 1.) in deinem Dienstzeugnis nicht dass die einvernehmlich war, zukünftige Arbeitgeber wissen dann, dass du gekündigt wurdest 2.) wenn das ams die Arbeitgeber Kündigung als selbstverschuldet ansieht sperren sie dich 1 Monat
1. Wenn sie dich kuendigen, ist es eine dienstgeberkuendigung. Das kuendigungsschreiben (2. Seite) an sich ist legitim.
2. Einvernehmlich (1. Seite am
bild) muss vereinbart werden. Da kann alles drin stehen. Wenn du das unterschreibst kriegst du auch wieklich keinen urlaub. Das wirft die Frage auf, ob du Urlaubstage hast. Ansonsten ist es wohl eher so dass im Sinn der Freistellung sie deine Urlaubstage gegen rechnen wollen. Das duerfen sie wie gesagt nicht ohne dein Einverstaendnis.
Wenn du die einvernehmliche Lösung unterschreibst stimmt du in diesem Fall zu, dass der Urlaub während der Freistellung abgebaut wird. Das ist auch rechtlich so in Ordnung.
Wenn du die einvernehmliche Lösung nicht unterschreibst und die Kündigung durch den AG greift dann ist der Urlaubsabbau nicht zulässig da du nicht zustimmst (Kündigung muss von dir nicht unterschrieben werden um gültig zu sein). Urlaub muss immer vereinbart werden und kann nicht einseitig angeordnet werden.
Wenn du die einvernehmliche Lösung unterschreibst stimmt du in diesem Fall zu, dass der Urlaub während der Freistellung abgebaut wird. Das ist auch rechtlich so in Ordnung.
Wenn du die einvernehmliche Lösung nicht unterschreibst und die Kündigung durch den AG greift dann ist der Urlaubsabbau nicht zulässig da du nicht zustimmst (Kündigung muss von dir nicht unterschrieben werden um gültig zu sein). Urlaub muss immer vereinbart werden und kann nicht einseitig angeordnet werden.