
Saluti, ho una domanda sulla cittadinanza austriaca per discendenza. Sono cittadino ungherese (sono cresciuto in Ungheria e vivo in Austria da 6 mesi), mio padre è cittadino austriaco e mia madre è cittadina ungherese (i miei genitori sono sposati ed erano sposati anche quando sono nato) . Oggi mi sono recato alla Direzione degli Interni e degli Affari Comunali a Linz e ho scoperto che non essendo più minorenne non ho più diritto alla cittadinanza per discendenza. Il sito web oesterreich.gv.at dice che avrei dovuto acquisire la cittadinanza automaticamente alla nascita: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staats/staatsbuergerschaft/Seite.260410.html La mia domanda sarebbe: è davvero non posso fare nulla per ottenere la cittadinanza per discendenza? Qualcuno potrebbe forse spiegarmi cosa è andato storto, cioè che non sono cittadino austriaco anche se avrei dovuto esserlo per nascita? Spero che tu possa capire bene quello che scrivo, purtroppo il mio tedesco non è un gran che perché praticamente l’ho imparato da solo 😅
https://old.reddit.com/r/Austria/comments/1bihw4o/österreichische_staatsbürgerschaft_durch/
di ekcshpo
4 commenti
Ich hab zwar keine Ahnung von der Materie, aber dein Deutsch ist besser als von vielen “waschechten” Österreichern 😉
>habe ich keinen Anspruch mehr auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Beantragen der Staatsbürgerschaft und dem Feststellen der Staatsbürgerschaft. Es könnte sein, dass du zwar zu alt zum beantragen bist, aber die Beantragung garnicht notwendig ist, da du sowieso bereits automatisch Staatsbürger bist und dies nur feststellen bzw. registrieren lassen musst.
Es gibt eine Facebook Gruppe zum Thema österreichische (Doppel-)Staatsbürgerschaft in der auch regelmäßig Anwälte auf Postings antworten: [https://www.facebook.com/groups/doppelstaatsbuerger](https://www.facebook.com/groups/doppelstaatsbuerger)
Wenn dein Vater **zum Zeitpunkt deiner Geburt** österreichischer Staatsbürger war, dann bist du (und warst du immer schon!) ebenfalls österreichische Staatsbürgerin. In diesem Fall kannst du dir **jetzt sofort** einen österreichischen Reisepass ausstellen lassen, wenn du einen sogenannten **Antrag auf Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft** stellst und die entsprechenden Dokumente vorlegst (Staatsbürgerschaftsnachweis deines Vaters, deine Geburtsurkunde, …).
Anträge auf “Staatsbürgerschaft durch Abstammung” o.ä. sind für dich irrelevant. Du bist **jetzt** bereits Österreicherin (darauf hast du einen Rechtsanspruch), auch wenn das den Behörden offensichtlich noch nicht bekannt ist.
>Könnte jemand vielleicht auch erklären was hier schiefgegangen ist dass ich jetzt doch keine österreichische Staatsbürgerin bin obwohl ich von Geburt schon eine sein sollte?
Nichts ist schief gelaufen, außer dass deine österreichische Staatsbürgerschaft (die du aber hast) bei deiner Geburt nicht eingetragen wurde. D.h. jetzt muss nur noch ein Feststellungsantrag gestellt werden.
Das alles unter der Voraussetzung, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt deiner Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besaß. In diesem Fall sind auch die Auskünfte der “Direktion für Inneres und Kommunales in Linz” schlichtweg falsch.
Das wurde 2013 geändert:
[https://www.bmeia.gv.at/gk-muenchen/service-fuer-buergerinnen/ausweise-und-dokumente/staatsbuergerschaft](https://www.bmeia.gv.at/gk-muenchen/service-fuer-buergerinnen/ausweise-und-dokumente/staatsbuergerschaft)
Vorher hat das Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommen. Da steht aber auch, dass das nur für Kinder gilt die ab dem 1. September 1983 geboren wurden. Nehme mal an du fällst in den Zeitraum zwischen 1. September 1983 und 2013 und hast die Staatsbürgerschaft darum nicht automatisch bekommen – solltest sie aber nachträglich fordern können.