
Ciao chiedo il tuo aiuto ho ordinato vestiti per circa 300 ven, ma ho dimenticato di pagarli non riesco a spiegare perché arrivi a circa CHF 1300 con la raccolta del debito. Inoltre, ho letto Internet che questa azienda è molto fraudolenta. Per favore, per il tuo aiuto quando l’ho visto, ero scioccato mi sento imbrogliato. La lettera è stata scritta il 17 giugno.
https://i.redd.it/1v8uyjtcii7f1.jpeg
di Beautiful-Today-3455
6 commenti
Die Differenz zwischen 300 und 1’000 CHF kann auf Mahngebühren seitens Firma entstanden sein, genaueres solltest du auf deinen letzten Rechnungen / Mahnungen sehen können, die weiteren 300 CHF sind natürlich Kosten seitens des Betreibungsamtes.
Du kannst gut die aufgeschriebene Nummer morgen früh anrufen, um das mit der Zeit zu klären, evtl. können sie dir auch genauere Infos zur Differenz zwischen 300 und 1’000 CHF geben.
Ums bezahlen wirst du sehr wahrscheinlich nicht rum kommen.
Bitte benutz Satzzeichen das nächste Mal…
Warum rufst du die Firma nicht einfach an, um das Missverständnis bzgl den 300.- vs 1300.- zu klären?
Im Allgemeinen die Hauptforderungen plus berechtigte, sowie in der AGB angegebene Gebühren,
In der La Redoute AGB steht folgendes:
>Im Fall einer Zahlungserinnerung aufgrund eines Zahlungsverzugs werden automatisch Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese Gebühren betragen CHF 7.– (sieben Franken) für die erste Zahlungserinnerung, CHF 15.– (fünfzehn Franken) für die zweite Zahlungserinnerung und CHF 25.– (fünfundzwanzig Franken) für alle weiteren Zahlungserinnerungen vor Eröffnung eines Inkassoverfahrens (Beitreibung).
Bei Nichtzahlung ist La Redoute berechtigt, ihre Forderung gegen den Käufer an eine Factoring-Gesellschaft abzutreten oder ein externes Unternehmen mit dem Inkasso ihrer Forderung zu beauftragen. In diesem Fall wird dem Käufer von dem Drittunternehmen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr auf den Betrag zugunsten von La Redoute aufgeschlagen.
D.h. von der Forderung des Inkassounternehmens sind nur die Inkasso gebühren (inkl. MWST) und die Zinsen zusätzlich geschuldet.
Welche Posten sind dann im referenzierten “Kontoauszug” von La Redoute aufgelistet, dass aus 300 Franken über 1000 Franken wurden?
Nein. Forderung + allfällige Mahngebühren gemäss Vertrag + Verzugszins.
Und auf keinen Fall eine Schuldanerkennung etc. unterzeichnen.
Nur nicht unter Zeitdruck setzen lassen, das ist eine bekannte Masche von so Inkassobuden.
Hier ein paar Hinweise zu den [Zusatzkosten](https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/muss-ich-den-verzugsschaden-bezahlen/). Inkasso- und Bearbeitungsgebühren, usw. sind nicht geschuldet, ausser das wurde so vereinbart. Ob dazu ein irgendwo versteckter Hinweis tief in den AGB von La Redoute reicht, ist unter Umständen fraglich.
Wegen der Diskrepanz zwischen den 300 CHF und 1026.95 CHF, verlange doch mal bei La Redoute und der Inkassobude eine Kopie des „Kontoauszugs vom 15.06.25“ sowie die Rechnungen zu allen Bestellungen.
Bevor du etwas (teilweise) bezahlst, immer klar stellen (Einschreibe-Brief oder das „Mitteilung an den Empfänger-Feld“ der Überweisung), was du genau damit bezahlst und dass die Bezahlung KEINE Anerkennung des Restbetrages ist.
Falls eine Betreibung kommt, Rechtsvorschlag erheben (beim Pöstler oder Postschalter direkt wenn Du den Brief entgegennimmst) oder innert 10(!) Tagen persönlich auf dem Betreibungsamt. Und immer schauen, dass Du einen schriftlichen Beleg für den Rechtsvorschlag hast.
Die Original-Rechnung, falls vorhanden, (die etwa 300 CHF) würde ich jedoch (falls noch nicht bezahlt) umgehend bezahlen, sowie Zinsen auf die etwa 300 CHF (da aber als Bemerkung „Originalforderung CHF 3xx.xx wurde direkt an den Gläubiger bezahlt / Diese Zahlung ist ausschliesslich für die Zinsen auf CHF 3xx.xx gemäss Brief vom 16.06.25 / Die restlichen Forderungen und die Gebühren werden bestritten.“)
Und die Zinsen halt auf die CHF 3xx.xx runterrechnen, weil die sind aktuell auf die 1026.95 berechnet. Macht dann 5 Rappen oder so.
Bist du sicher, dass der Gesamtbetrag ursprünglich 300 CHF betrug? Sie sprechen bereits am 15.06., also vor zwei Tagen, von einem Kontoauszug von 1000 CHF. Es kommt mir seltsam vor, dass du nach nur zwei Tagen einen solchen Brief erhalten hast.
Zweitens: Welche Zahlungsmethod hast du beim Bezahlen gewählt? Mahngebühren müssen in den AGB ausdrücklich erwähnt werden, um gültig zu sein. Wenn du direkt an La Redoute bezahlt hast, scheint mir eine solche Klausel nicht in den AGB enthalten zu sein. Wenn du jedoch Klarna oder ähnliche Anbieter gewählt hast, sieht die Sache anders aus.