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    4 commenti

    1. Pumuckl4Life on

      Auch wenn das Urteil von außen betrachtet sehr seltsam ist, geht es halt auch nicht, einen Richter zu bedrohen.

      Ziemlich verzwickte Sache, das Ganze….

    2. Zwentendorf on

      Über das Urteil selbst kann man schwer was sagen, aber ohne Indizien sehe ich nicht, wieso ich es kritisieren sollte.

      Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass das StGB da reformiert gehört. Das geht dann aber an den Gesetzgeber und nicht an die Justiz.

      Wichtigster Punkt ist IMHO, dass im Sexualstrafrecht Fahrlässigkeitsdelikte fehlen. Jede kleine Körperverletzung ist auch (in einem eigenen Delikt und mit geringerer Strafe) fahrlässig strafbar, wieso nicht auch die Verletzung der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung?

    3. drphiloponus on

      Wenn 1932 Juden freigesprochen wurden, hat das der SA auch gar nicht gefallen.

    4. Bubbly-Soft-4724 on

      Die armen Richter sie müssen unbedingt geschützt werden, sie sollen doch keinen Schaden davontragen!

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