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    33 commenti

    1. slashbye on

      Gerade mit einem Freund diskutiert: wer ist hier Schuld? Der der provoziert oder der der zuerst zuschlägt?

      edit: abgesehen davon, dass Gewalt NIEMALS die Lösung sein sollte. Eh kloa.

    2. Keine juristische, sondern eine moralische Meinung:

      Erst eine Aufforderung, Abstand zu halten – entweder verbal oder mit den Händen wegdrücken -, und wenn das nicht hilft, so machen wie der Typ im Video.

    3. h8temachine on

      Ich finde der junge Mann hat sich absolut richtig verhalten und auch gewartet bevor er zuschlägt.

      Der offensichtlich beeinträchtigte Mann ist zum Schluss sehr weit in seinen „privat“ Bereich gekommen

      Somit keine Schuld sondern Notwehr

    4. attiladerhunne on

      Ist ziemlich deutlich Notwehr, und da er nicht nachgetreten hat, eine saubere Sache. In dem Monent wo der Agressor ihm derart bedrohlich nahe gekommen ist, waren die Faustschläge zur Gefahrenabwehr gerechtfertigt. (bin kein Anwalt)

    5. WildPirate8026 on

      Muss man nicht auch berücksichtigen, dass der jüngere Mann der Situation nicht enfliehen konnte? Weil ja die Türen geschlossen sind…

    6. mablungcalafalas on

      Nachdem der “Provokateur’ dann auch noch die Nahedistanz unterschreitet und eine aggressive Stellung einnimmt, kann das unter Umständen schon unter Notwehr fallen. Der “Schläger” steht mit dem Rücken zur Wand ohne Möglichkeit weiter auszuweichen, während sich der “Provokateur” in aggressiver Haltung vor ihm aufbaut, sodass man eigentlich jederzeit mit einem Angriff durch den “Provokateur” rechnen muss. Anzeige wegen Körperverletzung wäre es natürlich trotzdem. Ob Notwehr vorliegt oder nicht, muss dann zuerst die StA beurteilen und in weiterer Folge uU das Gericht.
      Was alles vor dem Video passiert ist, sieht man allerdings nicht. Deshalb kann es auch ganz anders sein. ,;)

    7. Automatic-Mix6093 on

      Geil – eigentlich hätten die Leute rundherum auch eine verdient

    8. Prestigious-Top-5897 on

      Wen interessiert die Rechtslage wenn man Linksausleger ist… Wenn der so auf mich randackelt fühl ich mich auch bedroht…

    9. schimshon on

      Um als Notwehr zu gelten muss 1. ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc.), 2. die Erforderlichkeit der Verteidigung (die Handlung muss das mildeste Mittel sein, um den Angriff abzuwehren) und die 3. Verhältnismäßigkeit der Mittel (die Verteidigung darf nicht unverhältnismäßig stark sein).

      In dem Fall denke ich nicht 1-3 alle zutreffen. Man könnte sogar argumentieren dass keines davon zutrifft.

    10. Lonely_Thanks2594 on

      Das wird wieder die halsbärtigen reddit Pyjamahelden anlocken die selbstverständlich jeden niederdreschen der zu nahe kommt weil “notwehr”. Vll macht ihr es ja mal wirklich, viel Spaß vor Gericht.

      Absolut keine Notwehr.

    11. Hausshow on

      Kein Richter in Österreich wird hier auf Notwehr entscheiden, selbst wenn er das Video sieht. Es muss ein unmittelbar bevorstehender Angriff bzw eine akute Bedrohungssituation gegen Leib und Leben vorliegen. Einfach jemanden Nahe kommen und anschreien oder lauter sprechen ist jedenfalls keine schlimme Bedrohungssituation.
      Was man hier sieht ist eine (schwere – je nach Verletzung) Körperverletzung die auch dementsprechend strafrechtlich verfolgt wird.

    12. CoolCat1337One on

      Betrunkener Typ, 1,5 Köpfe größer.
      Ja, Notwehr ist schwierig, aber der Bedrängte konnte nicht mehr groß ausweichen.
      Wer sich besoffen nicht benehmen kann soll halt nicht in der Öffentlichkeit betrunken auftreten.
      Ein Gericht sieht es vermutlich anders, aber ich würde sagen “verdient zu Boden gegangen”.

    13. ConsciousBicycle9999 on

      Ohne die Vorgeschichte zu sehen, also ob der Typ sich vorher schon bedrohlich genähert hat oder bedrohliche Aussagen getätigt hat, schwer zu beurteilen.
      Notwehr ist zulässig, um einem gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen abzuwehren.

    14. Doc_Hoernchen on

      Körperverletzung, keine Notwehr. Und nein, selbst für Floridsdorfer keine milieubedingte Unmutsäußerung.

    15. NestroyAM on

      Ich denke der Typ hat davon schon Leute angesudert, sonst wär der Jüngere nicht schon so bereit gewesen ihm eine mitzugeben.

      Das Dumme ist halt, wenn der blöd fällt und sich den Kopf aufschlägt und du Pech hast, dann gehst für sowas unter Umständen vielleicht ins Häfn.

    16. Quite professionally executed: uppercut and two hooks. Two last punches were not even needed. Minimum hands movements. The “uncle” (he spoke russian) had no chances.

      Edit: left hook landed in target. Basically, that’s why he was knocked out.

    17. ChargedClee on

      Schaut euch den armen Kerl an. Der hat schon Tränen in den Augen vor lauter Stress. Und dann noch auf die Distanz. Für mich auf jeden Fall Selbstverteidigung

    18. kaptnigloo on

      wahrscheinlich Notwehr, aber wenn der Schläger professioneller oder erfahrener Boxer ist, könnte man argumentieren dass er seine Kraft besser einschätzen können müsste, und hier “übertrieben” hätte, ähnlich wie wenn man geschlagen wird und sich mit einem Messer wehrt (absolutes Halbwissen hier)

    19. Julesvernevienna on

      straf- und zivilRechtlich Notwehr oder zumindest ein Fall von “im Zweifel für den Angeklagten” fürs Strafrecht. Aber boah der Blick vom Bua erinnert mich so an den verstörten Hund meiner Oma wenn der kurz davor war, sich “grundlos” zu verteidigen. Ich wette der Bua hat schon mal so ne Situation erlebt und echt Angst gehabt.

    20. harrry1312 on

      Abgesehen von der Rechtslage. Das Video höchstens benutzen, um dem Typ zu helfen der dem Arsch eine betoniert hat. Nicht weiterschicken oder teilen! Der Sautrottel hat die Abreibung voll verdient, Gesetz hin oder her. Übereinstimmende Zeugenaussagen für den Burschen helfen in dem Fall aber wohl mehr als Videos davon.

    21. Wenn du Pech hast und der schlecht fällt, ist er tot. Ich verstehe ehrlich gesagt die Vorkommentierenden nicht: Man versucht sich aus der Situation zu entziehen, aber schlägt doch bitte nicht derart zu. Mir ist in den ersten zwei Sekunden klar, dass der andere hier unter Substanzeinfluss steht. Was hier gewaltverherrlichend verharmlost wird, ist brenzlig. Der menschliche Körper wird ganz schnell sehr fragil. Egal wie sehr jmd einen nervt, Gewalt kann doch nicht die Antwort sein. Und das einerseits scheinheilig selbst so hier zu schreiben, um sich selbst aus der Schusslinie zu befördern und das eigene Gewissen zu beruhigen, und es aber andererseits auch wirklich so zu leben sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zu sagen, der hätte es verdient, wird in der Gruppe schnell zum Totschlag. Lauter Vollhirnis hier. Und morgen regen sich wieder alle einstimmig über jugendliche Kriminelle auf.

    22. TheFoxer1 on

      1. Unter der Annahme, dass der Schlag tatsächlich eine Körperverletzung verursacht hat, ist hier maximal Notwehr gem. §3 StGB als Rechtfertigungsgrund zu prüfen.

      Provokation eines strafrechtlichen Verhaltens ist kein Rechtfertigungsgrund (vgl. Fuchs/Zerbes).

      2. Notwehr braucht:

      -einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff

      -auf ein geschütztes Rechtsgut (Leib, Leben, sexuelle Integrität, Vermögen, Freiheit)

      -sie darf das notwendige Maß nicht überschreiten

      Hier scheitert‘s schon am gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff, wie etwa ein Ansetzen zum Schlag.

      3. Eventuell kann eine irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation vorliegen, ein sog. §8-Irrtum, nach dem der Täter nicht wegen *vorsätzlicher* Begehung der Tat bestraft werden kann, sondern dann nur mehr wegen Fahrlässigkeit, sofern ihm der Irrtum fahrlässig unterlaufen ist.

      Hier wird der Täter wohl als seine irrtümliche Annahme darbieten, dass er glaubte, der andere hätte schon zum Angriff angesetzt.

      Angenommen, der Richter glaubt ihm, wär‘ das aber sicher fahrlässig: In einem gut beleuchteten Fahrzeug und ohne erkennbare Faktoren, die die Sinne beeinträchtigen, unterläuft einem Maßmensch dieser Irrtum nicht.

      Also wäre er hier wohl strafbar wegen §88 (1) StGB, vorausgesetzt, die Argumentation des Irrtums wird akzeptiert.

    23. One_Scientist_984 on

      Erschreckend, wie viele hier einfach eine Rechtfertigung (Notwehr… wtf?) dafür haben wollen, jemandem relativ konsequenzenlos eine einschenken zu können.

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