Ho appena ricevuto da ASFINAG una fattura di 120 € (pedaggio sostitutivo) a causa di presunti pedaggi non pagati sull’autostrada A12 Inntalautobahn vicino a Innsbruck/Zirl (21 settembre 2025).
    Il motivo addotto è il seguente: “Mancato pagamento del pedaggio in Austria (§ 20 comma 1 BStMG)”.

    Il problema: avevo una vignetta valida (vignetta adesiva), è ancora attaccata al mio parabrezza. Ho pagato anche tutte le tratte a pedaggio speciali.
    Probabilmente il sistema di telecamere automatiche non ha riconosciuto la vignetta perché era attaccata troppo vicino al bordo colorato della finestra.

    Ho allegato una foto, purtroppo la qualità non è molto buona e al momento non posso fare una nuova foto dell’auto perché attualmente è in officina.

    Qualcuno si è mai opposto con successo a una cosa del genere?
    Conviene inviare un reclamo ad ASFINAG con foto del bollino e prova d’acquisto oppure è meglio pagare subito per evitare guai?

    Vorrei inoltre sottolineare che durante tutto il mio viaggio attraverso l’Austria (da Salisburgo via St. Jakob in Defereggen fino a Lechaschau) ho utilizzato ovunque la stessa vignetta e ho ricevuto un reclamo solo sulla A12.
    Ciò conferma che la vignetta era valida e utilizzata correttamente.

    Grazie per eventuali consigli o esperienze!

    (L’ho tradotto come AI perché sfortunatamente il mio tedesco non è così buono. Mi dispiace)

    https://i.redd.it/x6p7897k2qwf1.jpeg

    di Worrtienzo-

    Share.

    10 commenti

    1. Auf dem Foto sieht es so aus als wäre deine Vignette nicht gestanzt

    2. Bensch_man on

      Rechts und in den Tönungsstreifen geklebt – – > Ungültig

      Ups, mein Fehler. Ist natürlich richtig geklebt.

    3. Prudent-Air4624 on

      War die Vignette nah am getönten Rand oder im getönten Rand?

      Im getönten Rand gilt sie nicht.

      Ist auf dem Foto für mich nicht erkennbar

    4. dusto2020 on

      In Zukunft bitte einfach Digitale Vignette, dann kein Problem und keine Klebereste

    5. Highlander889 on

      Sieht jetzt zumindest lt Foto nicht danach aus als wär die Vignette im Klebestreifen.

      Bekannter hat vor 3 Jahren auch mal sowas gehabt. Er hat Einspruch eingelegt, wurde aber abgewimmelt. Er hat dann nochmals hingeschrieben dass er nicht zahlen wird. Die genauen Details kenn ich nicht aber die Geschichte ging dann soweit dass er einen Anwalt eingeschaltet hat. Dann haben sie es “kulanterweise” akzeptiert.

      Also wennst Rechtsschutz hast, und noch Rechnung von der Vignette hast dann würd ich da hart bleiben.

      Zumindest rein auf Basis des Fotos sieht mir das nicht nach einem Fehler deinerseits aus und wieso solltest dir das gefallen lassen?

    6. Worrtienzo- on

      Vielen Dank schon mal an alle für die Tipps, ich weiß das wirklich sehr zu schätzen. Ich werde morgen noch ein Foto in den Kommentaren für die Interessenten posten. Alle Tipps/Hilfe sind willkommen!
      Ich werde auch meine Rechtschutzversicherung kontaktieren und bei der ASFINAG anrufen, um zu prüfen ob die Strafe berechtigt ist oder nicht. Fortsetzung folgt…

    7. Apprehensive-Box-8 on

      Ich würd mich mal mit Rechnung und/ oder Kontoauszug und Bild der Vignette an den ASFINAG Kundenservice wenden. Die mögen bitte das Foto ausheben, auf dem du keine Vignette hast.

      Sicherheitshalber gefragt: Du hattest die Vignette schon vor Grenzübertritt geklebt?

      Ich hatte noch nie Post von der ASFINAG. Steht da nichts drauf? Rechtsmittelbelehrung oder so?

    8. Muss nicht dieses weiße Backing-Ding abgezogen werden damit sie gültig ist? Also es sollte nur der trapezförmige Innenteil übrig bleiben. Aber schon wieder paar Jährchen her, dass ich ne Vignette gekauft habe.

    9. SirReddalot2020 on

      Das Problem ist, rein der Kauf der Vignette ist nicht ausreichend, sie muss auch geklebt sein. D.h. wenn sie jetzt einen Kassenzettel als Beweis übermitteln sagt er noch nicht darüber aus, ob die Vignette auch geklebt wurde.

      Ich würde Einspruch erheben beziehungsweise einen Fotobeweis anfordern. Auf dem Beweisfoto sollte dann zu sehen sein, dass die Vignette klebt, und die Kombination mit dem Kassenzettel beweist die Gültigkeit .

    Leave A Reply