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    6 commenti

    1. EmperorOfAustria on

      >Die Landespolizeidirektion Wien hat über drei Aktivisten der „Letzten Generation“ sogenannte Primärstrafen verhängt. Das sind Gefängnisstrafen ohne Prozess.

      Nordkorea Vibes.

      Ich finds ja interessant, dass man Gewalttäter wie Messerstecher und Vergewaltiger nicht wegsperren kann, weil “(U-)Haft wäre ja unabgebracht” (auch im Wiederholungsfall). Aber bei politischen Aktivisten hat man offenbar kein Problem damit, diese ganz ohne Prozess wegzusperren.

    2. Rich-Bookkeeper-9915 on

      Das sowas in Österreich überhaupt möglich ist ist traurig.

    3. Das mag so manchen zwar wundern, aber rechtlich ist das (lange schon) durchaus möglich und gerade bei Wiederholungstätern, die offenbar keine Probleme haben, die regelmäßig gegen sie verhängten Geldstrafen zu bezahlen, auch irgendwann das letzte Mittel, das den Behörden bleibt.

    4. Sniffwee_Gloomshine on

      Man mag von den Klimaklebern halten was man will. Aber Gefängnisstrafen ohne Prozess halte ich für Irrsinn. Ich sehe wirklich nicht wie man das in einem Rechtsstaat begründen könnte.

      Wenn man sich dann noch überlegt wie viele gewalttätige Wiederholungstäter herumlaufen die eigentlich immer nur Bewährung bekommen und bei denen man ja nichts machen kann, dann bekommt das Ganze schon ein „Geschmäckle“…

    5. Grallonik on

      Das is ja wieder mal ein Klassiker – die Herrschaften werden von den Verwaltungsbehörden wegen des Nichtbegleichens von Strafgeldern in ein Polizeianhaltezentrum gesperrt.
      Gefängnis ist nicht gleich Gefängnis; Wir haben Justizanstalten für Gerichtsdelikte und Polizeianhaltezentren für Verwaltungsübertretungen.

      Für die Haft in einem sogenannten PAZ ist kein Gericht notwendig. Das können die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Strafbehörden bei VwÜs anordnen. Man kann da bis zu 6 Wochen in 6 Monaten eingesperrt werden. Und das tun die Behörden auch nur, als allerletztes Mittel.

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