**Nach der tödlichen Hundeattacke in Naarn (Bezirk Perg) im vergangenen Herbst ist die Strafe gegen die Hundehalterin deutlich reduziert worden. Die 38-Jährige muss eine Geldbuße in der Höhe von 1.800 Euro bezahlen. Ursprünglich war sie zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden.**
Bestialisch sei die Joggerin zu Tode gekommen, hatte der Richter in der Verhandlung Anfang März bei der Urteilsverkündung gemeint. Drei Hunde der Angeklagten hatten die 60-jährige Frau ja während eines Spaziergangs im Oktober 2023 angegriffen und totgebissen.
15 Monate Haft, davon fünf unbedingt, lautete schließlich das rechtskräftige Urteil. Doch der unbedingte Teil der Strafe ist nun auf Grund einer nachträglichen Strafmilderung in eine Geldstrafe umgewandelt worden, bestätigte Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz, einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten gegenüber dem ORF Oberösterreich. Die Bewährungsstrafe bleibt aufrecht.
Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände
Die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt, und ein Großteil der Entschädigungsansprüche an die Opferfamilie sei bezahlt worden. Die verurteilte Hundehalterin sei zudem unbescholten und auch von Anfang an geständig gewesen.
[https://ooe.orf.at/stories/3258216/]
Franz_A on
Auch wieder so ein nicht-nachvollziehbares Urteil.
Was ist eigentlich der Strafrahmen fuer Schwere Koerperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag oder wie ein passendes Delikt heissen sollte?
Timrum on
Kannst – nicht – erfinden. Clownsjustiz.
Die Oide bringt aus grober Fahrlässigkeit heraus (dass sie drei der Hunde gleichzeitig nicht unter Kontrolle halten kann musste sie wissen) jemanden um und es hat defacto keine folgen.
notbreakingnews on
40.000 Euro für die Familie des Opfers von der Versicherung und 300 Tagessätze zu 6 Euro (1.800 Euro) Strafe für die Halterin der 3 Hunde. Klingt wie eine absolute Verhöhnung für mich. Tagessatz von 6 Euro bedeutet wahrscheinlich, dass ein Einkommen von 180 Euro pro Monat als Bemessungsgrundlage für die Strafe herangezogen worden ist.
Das die Frau Einspruch gegen das Halteverbot eingelegt hat und daher in Zukunft wieder Hunde der selben Rasse (American Staffordshire Terrier) halten darf ist aber für mich der wahre Skandal. Vor allem, da ja womöglich nicht nur ein Hund bei der Attacke involviert war. Wie kann man übrigens bei einem monatlichen Einkommen (bzw. Leistungsfähigkeit) von 180 Euro sich mehrere Hunde leisten?
4 commenti
**Nach der tödlichen Hundeattacke in Naarn (Bezirk Perg) im vergangenen Herbst ist die Strafe gegen die Hundehalterin deutlich reduziert worden. Die 38-Jährige muss eine Geldbuße in der Höhe von 1.800 Euro bezahlen. Ursprünglich war sie zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden.**
Bestialisch sei die Joggerin zu Tode gekommen, hatte der Richter in der Verhandlung Anfang März bei der Urteilsverkündung gemeint. Drei Hunde der Angeklagten hatten die 60-jährige Frau ja während eines Spaziergangs im Oktober 2023 angegriffen und totgebissen.
15 Monate Haft, davon fünf unbedingt, lautete schließlich das rechtskräftige Urteil. Doch der unbedingte Teil der Strafe ist nun auf Grund einer nachträglichen Strafmilderung in eine Geldstrafe umgewandelt worden, bestätigte Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz, einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten gegenüber dem ORF Oberösterreich. Die Bewährungsstrafe bleibt aufrecht.
Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände
Die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt, und ein Großteil der Entschädigungsansprüche an die Opferfamilie sei bezahlt worden. Die verurteilte Hundehalterin sei zudem unbescholten und auch von Anfang an geständig gewesen.
[https://ooe.orf.at/stories/3258216/]
Auch wieder so ein nicht-nachvollziehbares Urteil.
Was ist eigentlich der Strafrahmen fuer Schwere Koerperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag oder wie ein passendes Delikt heissen sollte?
Kannst – nicht – erfinden. Clownsjustiz.
Die Oide bringt aus grober Fahrlässigkeit heraus (dass sie drei der Hunde gleichzeitig nicht unter Kontrolle halten kann musste sie wissen) jemanden um und es hat defacto keine folgen.
40.000 Euro für die Familie des Opfers von der Versicherung und 300 Tagessätze zu 6 Euro (1.800 Euro) Strafe für die Halterin der 3 Hunde. Klingt wie eine absolute Verhöhnung für mich. Tagessatz von 6 Euro bedeutet wahrscheinlich, dass ein Einkommen von 180 Euro pro Monat als Bemessungsgrundlage für die Strafe herangezogen worden ist.
Das die Frau Einspruch gegen das Halteverbot eingelegt hat und daher in Zukunft wieder Hunde der selben Rasse (American Staffordshire Terrier) halten darf ist aber für mich der wahre Skandal. Vor allem, da ja womöglich nicht nur ein Hund bei der Attacke involviert war. Wie kann man übrigens bei einem monatlichen Einkommen (bzw. Leistungsfähigkeit) von 180 Euro sich mehrere Hunde leisten?