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    9 commenti

    1. Wenn die Kündigung von vornherein rechtswidrig war und dadurch ein Schaden entstanden ist, dann ist eine nachträgliche Ersatzschadenforderung nichts Neues und gerechtfertigt.

    2. ziemlichsus on

      Also das Recht auf eine Klage für Ersatzleistungen in der einen Periode lass ich mir ja noch irgendwie einreden wenn die Kündigung schwindlig war rechtlich. Aber Ersatzzahlungen weil man ja potenziell wieder gewählt werden hätte können, das kann man sich wirklich nicht ausdenken… Ich werd beim nächsten Autounfall auch einklagen dass ich ja aufm weg ins Casino war und dort wahrscheinlich gewonnen hätt.

    3. Stell dir vor alle Arbeitnehmer haben den Luxus einfach mal jede Kündigung per Klage anzufechten.
      Der gute hat vllt sogar recht, aber dennoch sollte er sich mal seinen Privilegien bewusst werden. Dafür zahlen wir nun wirklich nicht den ORF-Beitrag.

    4. FragCool on

      Wie ich es vorhergesagt habe.

      Schau ma mal was raus kommt bei der Klage

    5. Pure_Medicine_2460 on

      Ganz ehrlich. Selber schuld lieber ORF. Wer ist auch so deppat und spricht ne illegale Entlassung aus.

    6. Wenn das a miese intrige war gehört ordentlich ausgemistet beim mafiasender

    7. Illustrious_Bus_101 on

      Soll an den 4 Mio. Euro ersticken das dumme Arschloch 🙂 man sieht ja wieder was für Charakterzüge man haben muss um an solche Stellen zu kommen.

    8. Weird_Ninja8149 on

      Ja und? Recht hat er, unberechtigt beschuldigt und rausgeschmissen zu werden inkl. Rufschädigung. Normal muss das Konsequenzen für die ORF Führung geben wie sowas überhaupt passieren kann.

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