
Di quale “situazione giuridica applicabile” stiamo parlando qui in dettaglio che vieta il monitoraggio di gruppi Telegram pubblici o privati (tramite contatti infiltrati)?
Non può trattarsi di populismo maldestro, di calcolo o di ignoranza, no? O?
Link al Tweet: https://x.com/kosak_daniel/status/1823718482359541998
https://i.redd.it/q20saa02void1.jpeg
di twin-hoodlum3
2 commenti
Also es gab eine Nachricht vom US Geheimdienst an Österreich. Diese Nachricht durfte gelesen werden. Hätte man vielleicht auch sollen.
[https://orf.at/stories/3366156/](https://orf.at/stories/3366156/)
Außerdem: “Laut APA-Recherchen hatte das Heeresnachrichtenamt (HNaA) von zwei befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten vor zehn bis 14 Tagen Hinweise bekommen.”
Ich hatte auch eine Großmutter, die hatte Schwierigkeiten, SMS zu öffnen. Mir scheint, das ist hier auch so.
Messenger-Überwachung ist irrelevant. Recherche wäre relevant (das übernehmen fremde Geheimdienste, hier muss man sich bei uns der Hoffnungslosigkeit hingeben). Dann das Klicken auf den Button “öffnen”, wenn man was bekommt, das wäre ein großer Fortschritt, wenn man das schaffen könnte. Hierfür wären Seminare anzudenken.
[Die Website der Regierung hat da eh schon einen Leitfaden erstellt.](https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/5/Seite.2460405.html)
Aber natürlich darf die Exekutive nicht einfach jede beliebige Nachricht mitlesen – dafür braucht es einen konkreten Verdacht auf bestimmte Straftaten.
Ohne dm Verdacht gibt‘s auch keine Überwachung.
Und irgendein 19-jähriger ohne andere soziale Kontakte, der in irgendeiner nicht als terroristisch bekannten / eingestuften Gruppe schreibt, ist halt nicht verdächtig, ohne den Inhalt der Nachrichten zu kennen – ist halt ein klassischer Zirkelschluss.
Ansonsten check‘ ich deine Frage nicht ganz – wo siehst du hier plumpen Populismus, Kalkül oder Unwissen?