>verteidiger:
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>Die Tat sei in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt, es handle sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um einen versuchten Totschlag.
hoffnungslose geldverschwendung. wer soll ihm das abkaufen, dass er zufällig ein küchenmesser auf offener straße dabei hatte und es deshalb das nur versuchter totschlag ist?
rechtstaat, ja eh. diese aussage ist mehr verhöhnung des rechtstaats als sonst was. soll er sich wenigstens auf geistig unzurechnungsfähig berufen. das würde besser passen.
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>verteidiger:
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>Die Tat sei in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt, es handle sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um einen versuchten Totschlag.
hoffnungslose geldverschwendung. wer soll ihm das abkaufen, dass er zufällig ein küchenmesser auf offener straße dabei hatte und es deshalb das nur versuchter totschlag ist?
rechtstaat, ja eh. diese aussage ist mehr verhöhnung des rechtstaats als sonst was. soll er sich wenigstens auf geistig unzurechnungsfähig berufen. das würde besser passen.