Share.

    12 commenti

    1. garrthes on

      Ist doch irgendwie absurd. Die Forderung stammt aus dem Jahr 2003! Ist das nicht schon längst verjährt? Aber es ist ein gerichtliches Dokument per RSb Brief an unsere Firma…

    2. PositiveEagle6151 on

      Da wird es einen Titel geben, und alle paar Jahre versucht man dann eine Neu-Exekution, weil der Schuldner ja vielleicht in der Zwischenzeit wieder einen Job gefunden oder eine Erbschaft gemacht hat.

    3. iamdisasta on

      Sind noch einlösbare “mäxchen” auf dem Vertrag? Vielleicht könnts euch ja was gegenrechnen lassen…..

    4. Financial-Ad7902 on

      Die Abkürzungen bei der Kostenaufstellung sind eigentlich eine Frechheit. Muss das jeder verstehen?

    5. Combinare_Ahlex on

      Das sieht man tatsächlich ziemlich oft, viele Anwälte hauen beim Kostenverzeichnis immer zusätzlich zum Eurobetrag auch die Schilling dazu… unabhängig davon, ob der Exekutionstitel eine Woche oder 30 Jahre alt ist

      Hat in der Praxis aber eh keine Relevanz, da schaut jeder auf den Eurobetrag und die Sache ist erledigt. Paar (vermutlich alteingesessene) Anwälte sind einfach der Meinung, dass der Betrag doppelt da stehen soll

    6. markusReddited on

      Biet Ihnen an, die Serviscepauschale nicht zurück zu verlangen. Dürfe in dem Zeitraum eh mehr sein und so macht Ihr beide einen Gewinn.

    7. coolshadow18 on

      Am besten alte Schilling Scheine raussuchen und dann die Summe zahlen, lass dir aber das Wechselgeld auch in Schilling retournieren.

    Leave A Reply