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    11 commenti

    1. endlessEvil on

      >„Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, hielt **die Vorsitzende** eines Schöffensenats fest. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

      ![gif](giphy|5WUsLZLkZlMdO)

    2. PurfectlySplendid on

      Ich verstehe vor allem nicht warum der Senat davon ausgeht dass “für den Jungen nicht erkennbar war, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht vereinstanden war”

      WTF wir reden hier über ein 12 Jähriges Mädchen?? Das ist ja von Grund auf verboten selbst wenn er nichts erkennen konnte.

    3. FinancialRecording34 on

      >Der Jugendliche habe um Oralverkehr „gebettelt“ und das Mädchen am Ende dazu überredet: „Das war falsch.“ Als Zeichen einer symbolischen Wiedergutmachung überreichte der 17-Jährige dem Rechtsvertreter der 13-Jährigen im Verhandlungssaal einen 100-Euro-Schein.

      👁️👄👁️

    4. newfish57413 on

      >Als Zeichen einer symbolischen Wiedergutmachung überreichte der 17-Jährige dem Rechtsvertreter der 13-Jährigen im Verhandlungssaal einen 100-Euro-Schein

      Na dann ist ja alles wieder gut.

      Unsere Justiz setzt hier wirklich ein Zeichen gegen Frauengewalt. Top!

    5. Old-Remote-3198 on

      Und dann wundern sich alle über die Wahlergebnisse.

    6. Leading_Touch_5629 on

      Erschreckend wie viele nicht verstehen wie die Justiz funktioniert…

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