
Abbiamo visionato un appartamento e poi abbiamo detto al proprietario che lo avremmo preso. Nel fine settimana ci è stato permesso di entrare nell’appartamento da soli per effettuare le misurazioni, solo allora abbiamo notato quanto è rumoroso e come si sente ogni passo dei vicini, nonché la porta dell’appartamento poco isolata acusticamente, il che significa che ogni conversazione nell’appartamento appartamento si sente nel corridoio.
Non abbiamo preso una decisione facile, ma non saremmo felici di vivere lì. Abbiamo quindi annullato. Esiste una bozza del contratto di locazione, ma non è stata firmata da nessuna delle parti.
Il proprietario ora vuole un mese di affitto come risarcimento. Dal punto di vista del padrone di casa lo posso capire, in fondo mantengo la parola data, ma non potremmo restare lì a lungo.
C’è una pretesa legale qui? In linea di principio sono d’accordo, ma non vedo i costi operativi in particolare.
Grazie!
MODIFICARE:
Grazie mille per tutti i commenti!
Secondo la Camera del Lavoro potremmo fare affidamento su quanto segue perché non disponiamo di questo "Diritto di recesso" sono stati informati:
La dichiarazione scritta di recesso dovrà essere inviata entro una settimana (data del timbro postale), preferibilmente tramite lettera raccomandata. Se il diritto di recesso non è stato spiegato, questo periodo è esteso complessivamente a un mese.
Penso che possiamo concordare una soluzione che vada bene a tutti.
Grazie ancora.
Vermieter will 1 Monatsmiete weil wir mündlich zugesagte Wohnung doch nicht nehmen
byu/sup3rdonkey inAustria
di sup3rdonkey
17 commenti
keinen rechtlichen, aber einen kollegialen.
Habt ihr ein Mietanbot unterschrieben? Dann ist die eine Monatsmiete schon ein Entgegenkommen. Betriebskosten fallen an auch wenn ihr nicht da seid – das Haus wird geputzt, die Müllabfuhr kommt. Auch wenn ihr nen Minat ni ch ts wegwerft oder in Urlaub fahrt fallen die an…
Eine leere Wohnung ist immer hellhörig. Und bei der Eingangstür kann man vielleicht Dichtungen ersetzen/anbringen, damit man nichts hört. So als Idee.
Abseits davon: kommt drauf an. Auch mündliche Verträge sind ja mal grundsätzlich gültig, müssen halt alle Vertragsinhalte klar gewesen sein.
Ist auch die Frage wie viel Zeit zwischen Zu- und Absage war, wenn da 1-2 Tage dazwischen war, wird kaum ein Schaden entstanden sein. Wenn der Vermieter aber wochenlang hingehalten wurde, dann ist das schon oasch
wenn nichts unterschrieben wurde besteht auch kein rechtlicher anspruch, und wenn die wohnung wirklich so hellhörig ist würd ich mich da auch nicht schlecht fühlen einen rückzieher zu machen.
Fix nur eine Monatsmiete ist ein sehr kulantes Angebot!
Grundsätzlich kann in Österreich ein Vertrag rechtsbindend mündlich abgeschlossen werden. Könnte man als “Vertrag vereinbart, Feinheiten werden geklärt” interpretieren. Da is vllt die Monatsmiete der Ausweg, der am wenigsten schadet.
Nun zur sozialen Komponente: Wenn des irgendeine Genossenschaft bzw ein Hauptberuf-Investor/Vermieter ist fix ned. Wenn des irgendein Typ is für den es a echter Aufwand is an Mieter zu suchen und zu finden…dann versteh ichs, dann braucht der sicher wieder a Zeit und Nerven bis er alles nochmal durch is.
Ob des jetzt a Monatsmiete wert is… i was ned. Würd mich interessieren wies ausgeht!
würde zahlen. mündliche zusage gilt auch.
Ich möcht auch vieles, ist gesetzlich nur wurscht. Lasst euch nicht verunsichern, solange nirgendwo was schriftlich ist, kann er labern.
Nein, nur eine Unterschrift ist beweisbar, z.B. unterm Mietanbot. Ob es da eine mündliche Zusage wäre usw ist vielleicht rechtlich interessant (auch kannst du z.B. wenn am gleichen Tag zugesagt noch 14 Tage zurück treten, usw.); all diese Details interessieren dich nicht.
Ihr habt jedenfalls einen Vertrag abgeschlossen, in dem Fall mündlich (oder sogar per WhatsApp o.ä.?). Prinzipiell fraglich ist, ob euch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Vertragsdetails bewusst waren (weil bspw. im Inserat bereits skizziert oder vorab ein Mustervertrag übermittelt) und ob da etwas von Rücktrittspönalen drin stand.
Nicht? Dann könnte man noch ein Gericht bemühen und hinterfragen, ob bestimmte Zahlungen bei vergleichbaren Geschäften als branchenüblich gelten.
Ja? Dann hat der Vermieter eventuell ganz gute Chancen, den Betrag gerichtlich einzufordern.
Nein? Dann kann’s wohl 50/50 ausgehen, falls es vor Gericht gehen würde. Wäre ich Vermieter, hätte ich wohl wahlweise eine Rechtsschutzversicherung oder eine Veranlagungsform, die für die Kosten der Rechtsschutzversicherung mehr Rendite abwirft als ich durchschnittlich Gerichtskosten hab. Will sagen: kann sein, dass der Vermieter da besser gerüstet ist für einen Rechtsstreit.
Ist die Forderung gerechtfertigt? Puh. Schwierig. Von „hat eh noch nix vorbereitet und keine weiteren Interessenten“ bis „hat schon den Vertrag auflegen lassen und anderen Interessenten abgesagt“ ist da alles möglich.
Ich denke, wenn du innerhalb von einer Woche schriftlich zurücktrittst sollte es möglich sein ohne was zu zahlen.
Hast du beim ersten mal betreten der Wohnung die Zusage gemacht?
https://mietervereinigung.at/11901/Vertragsabschluss
Rechtlich gerechtfertigt
Mündliche Verträge sind auch Verträge.
Die anderen Kommentare geben noch Zusatzinformation. Kommt er durch damit? Keine Ahnung. Hast du einen Vertrag gemacht? Ja.
Nö is nich. Ohne Unterschrift wird das kaum standhalten, – klar kannst du auch Verträge mündlich abschließen, das zu beweisen ist allerdings eher das Problem. Sofern das der potenzielle Vermieter nicht kann, siehe erster Satz.
Ansonsten die AK…… hahahahah
solange du nichts unterschrieben hast, sein pech
handschlag qualität ist in diesem land schon lange tot also auch alles wofür du nichts schriftlich vorweisen kannst
was will er machen ? dich anzeigen ? xD dann sagst dort halt das war nicht so und fertig, aussage gegen aussage und aus dem ganzen kommt gar nichts raus
meist stehst du sogar besser da weil du ev nicht alleine bei der zusage warst und somit mehr personen gegen eine sprechen auch wenns ne vertrauensperson ist ist ihre aussage nicht irrelevant.
wenn er nach ner aufwandsentschädigung gefragt hätte und normal mit dir drüber redet, versteh ichs wenn du ihm was gibst aber wenn er auf penner hau druff macht dann fix nd 😀 kp wies da bei dir genau abläuft 😉
Zufällig in Süden von Graz? 😅
Grundsätzlich kannst einen Mietvertrag auch mündlich abschließen. Wichtig für Vermieter/Mieter ist nur, dass eine Befristung schriftlich abgeschlossen werden muss, wenn man eine Befristung will (die kann man nicht mündlich abschließen).
Egal an welcher Wohnungstür du lauscht, du kannst immer das Gespräch direkt dahinter im Gang mithören. Das ist doch normal, so gut sind die nie abgedichtet. Bei allen Türen, die ich jemals hatte war es zumindest so. Manchmal fällt es einem nur nie auf oder andere Geräusche überdecken es. Wenn es leise ist, hört man aber sowieso alles auch in Neubauwohnungen vorallem.