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    6 commenti

    1. Sharp-Gas-7223 on

      ich finde der gesetzgeber sollte den genossenschaften auferlegen, dass jede ablöse nur mit der genossenschaft als zeug passieren darf. so hat man recht leichtes spiel dann beim zurückfordern von illegalen ablösen. alles was nicht der genossenschaft bekanntgegeben wurde, muss zurückbezahlt werden.

      es ist mittlerweile ein untragbarer zustand. die 20k euro sind in wien keine seltenheit. und wenn du die dann zurückholst kommt der dann entweder mit den kusengs oder ist in der mindestsicherung und unpfändbar.

    2. nevilesca on

      ganz ehrlich, ein Boden hat in jeder Bude vorhanden zu sein

      Steht überhaupt nicht zur Debatte, den abzulösen, schon gar nicht in einer Mietwohnung

      Wenn ein Boden wirklich schäbig ist, muss er ohnehin getauscht werden. Aber nicht vom Mieter sondern vom Vermieter. Und wenn ein Mieter sich einbildet, er muss etwas unbedingt auf seine speziellen Bedürfnisse upgraden, dann passiert das auf eigene Kosten. Den Boden kann er ja schlecht beim Auszug mitnehmen. Sowas muss einem vorher klar sein, bevor man irgendwas reininvestiert

      Ist ja nicht normal…

    3. Kurvenal on

      Also meines wissen nach gibts keine ablöse für fest Verbautes. Oder lieg ich da falsch?

    4. Full_Excitement_3219 on

      In Deutschland gar nicht mal so unüblich, dass Wohnungen ohne Boden vermietet werden – und dementsprechend versuchen viele Mieter ihren Laminat Billigboden zu Mondpreisen dem Nachmieter zu verkaufen. Von Küchen fang ich gar nicht erst an. Es wundert mich nicht, warum hier 100 Küchenstudios pro mittelgrosser Ortschaft existieren können. Komplett krankes System.

    5. TheFamousSpy on

      Also ich kenne es von meinen bisherigen Genossenschaften eigentlich so, dass bei Änderungen am Boden, Fliesen etc. zwar eine Zustimmung erteilt wird aber gleichzeitig unterschreiben wird, dass das Zeug bei Beendigung des Mietvertrags in das Eigentum der Genossenschaft übergeht. Daher dann natürlich auch keine Ablöse möglich. Halte ich für die beste Lösung. Der Mieter kann sich überlegen, was er/sie investieren möchte und die Sache hat sich.

      Absurde Ablöseforderungen hab ich auch schon erlebt. Einfach zahlen und nachher zurückholen, ist überhaupt kein Problem. Da kann man dann auch die Fantasiesummen akzeptieren.

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