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    7 commenti

    1. Na geh wirklich, muss man Leistung nur bezahlen wenn man diese auch beauftragt hat.

      Sehr wichtiges Urteil!

    2. Realistic-Major4888 on

      Gut. Wenn schon unbedingt dieser Kellerassel-Beruf existieren muss, dann soll sie wenigstens derjenige bezahlen der sie beauftragt!

    3. Sniffwee_Gloomshine on

      Oh nein! Wenn die Vermieter jetzt noch herausfinden wie man Willhaben bedient und lernen wie man nichts tut, verliert der Berufstand des Maklers seine vollständige Existenzgrundlage.

    4. Apprehensive-Box-8 on

      Dann stellt sich mir nur noch die Frage, warum das nicht auch beim Verkauf so sein sollte?

    5. Jaggiboi on

      Ok, wie dumm muss man sein, um zu denken, dass das etwas verfassungswidriges wäre?

      Vermieter sind einfach die größten Zecken der Gesellschaft.

    6. GreenTree1643 on

      Und jetzt bitte das selbe noch für Kauf. Das bezahlen der Maklerin war der unnötigste Kostenpunkt beim Kauf meiner Wohnung.

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