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    12 commenti

    1. One-Understanding-33 on

      Hab mir schon gedacht, dass er sein Auto zurückbekommt.

    2. dahbrezel on

      “Gehört das Fahrzeug, mit dem der Raser erwischt wurde, jemand anderen, oder handelt es sich um ein Leasing- oder Mietauto, dann kann es nicht für Verfallen erklärt werden.”

      bitte nochmal korrekturlesen.

    3. EmperorOfAustria on

      War irgendwie zu erwarten.

      Viel effektiver als zu versuchen nur Extremfälle zu bestrafen, wäre es sowieso die Anonymverfügungen stark zu limitieren. Also entweder ganz abschaffen oder nur x-mal pro Jahr pro Fahrzeug erlauben. Jedes weitere Vergehen führt dann zur Lenkererhebung.

      Und dann gleichzeitig die Strafen so anzupassen, dass sie stark davon abhängig sind, wie oft ein Lenker davor bereits aufgrund überhöhter Geschwindigkeit bestraft wurde. So wie es derzeit ist ist es lächerlich: Da kann ich jeden Tag zu schnell fahren und die Strafe ist nach einem Jahr noch immer (pro Delikt) dieselbe, wie für jemanden der das erste Mal erwischt wird.

    4. 80kmh…..das sind 110kmh in einer 30er zone… Ich mein….. Ähmm…. Ok

      Was für ein zahnloses gesetz

    5. Emanreztunebniem on

      was für ein schwachsinn. dem gehört das auto weggenommen (egal wem es gehört, muss er halt zahlen) und der führerschein für ein paar jahre

    6. Ja war eh klar, ich frag mich warum man diese “ist ja nicht mein Auto – ätsch” Lücke nicht einfach schließt.
      Falls der Fahrer nicht der Eigentümer ist besorg ich in der 14 Tage Frist einen Sachverständigen der den Zeitwert bestimmt – diesen Betrag schlag ich als Ersatzstrafe auf alle anderen Forderungen oben drauf.

    7. SimonsToaster on

      Wiedermal scheitert tough on crime an der Realität unseres Rechtsystems?

    8. Spontanvegetation420 on

      Die Person, die gefahren ist, ist meiner Meinung nach charakterlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ich finde, dass das entscheidende Limit auf 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit herabgesetzt werden sollte. 80 km/h sind einfach zu hoch.

    9. GradinaX on

      > Zwar fuhr der Mann am 3. März mit 114 km/h deutlich schneller als die erlaubten 50 km/h – für eine Fahrzeugabnahme bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von zumindest 60 km/h hätte ihm aber innerhalb der letzten vier Jahre auch der Führerschein entzogen werden müssen. Das war bei dem Mann nicht der Fall.

      > Da dem Mann in den letzten vier Jahren der Führerschein nicht entzogen wurde, konnte er das Fahrzeug nach einer 14-tägigen Frist wieder abholen. Eine Juristin habe ihn laut „Heute“ darauf aufmerksam gemacht. Inzwischen habe der 28-Jährige sein Auto bereits verkauft.

      Ist halt die Frage, ob er jetzt auf ein Mietauto ausweicht.

    10. Warum besitzt der noch immer einen Führerschein? Wenn es um Autos geht sind die Gesetzte wirklich ein Witz.

    11. EarlOfSquirrel1 on

      Wiedermal ein Beweis dafür, dass Österreich und seine Justiz nur peinlich sind.

      Hätt der Huso wen dabei verletzt/getötet wär wahrscheinlich nur ein zweistelliger Strafbetrag dazugekommen.

    12. Ok-Year-9493 on

      Ich glaube Manche hier haben den Artikel nicht gelesen. Er war nicht weit genug drüber um eine dauerhafte Abnahme zu rechtfertigen.

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