Non c’è nulla contro l’uomo in Austria, in Germania ha undici precedenti penali, cinque dei quali rilevanti, ma la maggior parte era più lunga. L’ultima iscrizione al registro criminale risale al 2010.

    Certamente un ragazzo molto simpatico che non voleva niente di male. /S

    https://ooe.orf.at/stories/3300523/

    di wantilles1138

    Share.

    4 commenti

    1. Na zum Glück ist er nicht versehentlich 5 Sekunden auf einen Privatparkplatz gelangt – das hätte tragisch für ihn ausgehen können. Tragischer jedenfalls als jemanden in den Suizid zu treiben.

      Es bestätigt mich wieder mal in meiner schlechten Meinung über die Justiz bzw. Juristen.

    2. Dekagramsci on

      >Auch er betonte, dass er mit dem „Volkstribunal“ ein legitimiertes Gericht gemeint habe.

      Mhh ja, genau. Sowas formuliert man ja üblicherweise so, wenn man der Meinung ist ein rechtsstaatliches Gericht solle ganz normal seiner Funktion nachkommen.

      Man meint damit nicht etwa eine Institution, die sich alleine dem „Volkswillen“ und dem „Volkszorn“ gegenüber zu rechtfertigen hat um Rache zu üben.

    3. 1)

      > Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite schwer bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß.

      Ich weiß nicht, wie genau die zeitliche Abfolge in dieser ganzen Geschichte ausgeschaut hat, aber Kellermayr ist doch schon stark öffentlich angefeindet worden, sodass dem Angeklagten das doch bewusst gewesen sein muss?

      Zudem steht weiter unten:

      > Eine Vertraute der Ärztin schilderte, diese habe sich vor einem „Lynchmob“ gefürchtet, auch weil der 61-Jährige die Formulierung „Wir beobachten Sie“, also Plural, verwendete.

      Ein Bewusstsein darüber, dass er nicht der einzige war, der Kellermayr damals bedroht hat, ist da schon naheliegend.

       

      2)

      > Auch war man nicht überzeugt, dass die Botschaften des Angeklagten Mitauslöser des Suizids waren, so die Vorsitzende des Schöffensenats.

      Ok, aber weiter unten steht:

      > Der psychiatrische Sachverständige, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt, sah die „Volkstribunal“-Drohungen des Angeklagten mitursächlich und zumindest als „Puzzlestein“ für die Suizidentscheidung Kellermayrs.

      Worauf beruht diese “Nicht-Überzeugung” des Schöffensenats dann? Mit welchen Argumenten widerspricht man dem Sachverständigen?

    4. DrMattrix on

      Ich versteh das nicht so ganz, vielleicht kann mir das jemand erklären. Er drangsaliert bzw mobbt eine Ärztin -nachgewiesenerweise!, bis diese Selbstmord begeht. Und, weil ja nichts passiert ist, geht der frei? WTF?

      Ja, Himmel und Hölle, da könnten ja gleich unbescholtene Schweizer Bürger Bombendrohungen gegen Österreichische Bahnhöfe absetzen… Oh! Wait! Genau das gleiche! Da ist ja auch nichts passiert, war ja nur Spaß!

      Oidafux.

    Leave A Reply