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    3 commenti

    1. >das Oberlandesgericht Wien hat aber festgestellt, dass das bloße unkommentierte Teilen eines Artikels, der den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft, ebenso medienrechtlich strafbar ist.

      Oida wos ?
      Wia kann an eh schon öffentlichen Artikel nochmals teilen strafbar sein ?!

    2. zzzthelastuser on

      Versteh ich nicht. Ob der Artikel selbst überhaupt strafrechtlich relevant ist, steht scheinbar noch offen, weil es noch kein rechtskräftiges Urteil gegen OE24 gibt. Aber bei der Dame, die den Artikel teilt, weiß man es bereits?

      Außerdem versteh ich nicht, wieso sie alleine vor Gericht erschienen ist. Hat man in ihrem Fall keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Ich vermute, der hätte ihr da viel Ärger und Kosten ersparen können.

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