Venerdì, il periodo di valutazione per l’emendamento al paragrafo 218 CRIMINAL CODE (STGB) termina per punire l’invio di immagini del pene -Chiamata Dick -pics. Un ingresso in vigore è previsto per il 1 ° settembre, ha dichiarato dal Ministero della Giustizia e delle donne. Il prerequisito è che le foto sono state inviate senza essere chiesto. Una forma di comunicazione elettronica dovrebbe essere inclusa nel regolamento legale.

    In particolare, diventa un modo legalmente punibile trasmettere immagini genitali senza essere chiesto mediante telecomunicazioni o utilizzare un sistema informatico se questo è accompagnato da un fastidio. Il divieto include SMS, MMS, fax, e -mail, messaggi immediati, post o trasmissione tramite meccanismi come AirDrop o Bluetooth. Se una diversa fatti rigorose fosse realizzata dalla (multipla) trasmissione di immagini genitali, come “persecuzione persistente" (Stalking) Al paragrafo 107A STGB, viene utilizzato il più rigoroso.

    https://tt.com/go/30910020

    di Ferina27

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    14 commenti

    1. wantilles1138 on

      Ich finde ja prinzipiell, dass etwas mit jemanden falsch läuft, der einfach so Bilder von seinem Beidl herumschickt. Zum Schluss werden solche Leute noch Politiker, unvorstellbar.

    2. Hirogen_ on

      Na immerhin, hat a bissi lange gedauert.

      Fax is vielleicht doch a bissi übertrieben

      ![gif](giphy|Tq2tPTrQANKfK)

    3. OriginalRelative8364 on

      Versenden von Genitalbildern wird strafbar (was es sowieso bereits ist), nicht nur das Versenden von “Dick-Pics”

    4. Sehr gut, dass hier endlich Gleichberechtigung hergestellt wird!

    5. DatDing15 on

      > Umfasst von der gesetzlichen Regelung soll jegliche Form der elektronischen Kommunikation sein.

      Also ausgedruckt und ins Postkastl ist noch okay!

      Jetzt mal ernsthaft:
      Bissl wundern tuts mich schon dass es hier einen expliziten Eintrag braucht und nicht einfach allgemein in sexueller Belästigung gehandhabt wird… Aber I hab ned Jus studiert, die werdens schon wissen…

    6. Klingt logisch. Bin ein Mann und käme aber nie auf den Gedanken, jemanden ein Foto vom “Junior” zu schicken. Der ist Privat.

    7. DarkZethis on

      > Konkret wird es gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln

      Also wenn man vorher höflich fragt, darf man das schon noch?

    8. DeadlyCareBear on

      Arbeite mit einem Dermatologen zusammen, Privatordination hat er mittlerweile nurnoch. Der kriegt regelmäßig ungefragt Genitalbilder von Patienten für einen kurzen Blick.

      Interessant ob seine grundsätzliche Patient-Arzt-Connection reicht um ein das “unaufgefordert” auszuhebeln.

    9. BiasBurger on

      Gut so

      Keine Ahnung was mit nen Typen falsch läuft wenn der sowas versendet. Bin selbst einer und verstehe es ned

    10. Es werden N.B. schon *alle* Bildaufnahme von Genitalien, die *unaufgefordert* und *absichtlich* übermittelt werden, strafbar sein …

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