
Venerdì, il periodo di valutazione per l’emendamento al paragrafo 218 CRIMINAL CODE (STGB) termina per punire l’invio di immagini del pene -Chiamata Dick -pics. Un ingresso in vigore è previsto per il 1 ° settembre, ha dichiarato dal Ministero della Giustizia e delle donne. Il prerequisito è che le foto sono state inviate senza essere chiesto. Una forma di comunicazione elettronica dovrebbe essere inclusa nel regolamento legale.
In particolare, diventa un modo legalmente punibile trasmettere immagini genitali senza essere chiesto mediante telecomunicazioni o utilizzare un sistema informatico se questo è accompagnato da un fastidio. Il divieto include SMS, MMS, fax, e -mail, messaggi immediati, post o trasmissione tramite meccanismi come AirDrop o Bluetooth. Se una diversa fatti rigorose fosse realizzata dalla (multipla) trasmissione di immagini genitali, come “persecuzione persistente" (Stalking) Al paragrafo 107A STGB, viene utilizzato il più rigoroso.
https://tt.com/go/30910020
di Ferina27
14 commenti
Ich finde ja prinzipiell, dass etwas mit jemanden falsch läuft, der einfach so Bilder von seinem Beidl herumschickt. Zum Schluss werden solche Leute noch Politiker, unvorstellbar.
Na immerhin, hat a bissi lange gedauert.
Fax is vielleicht doch a bissi übertrieben

Versenden von Genitalbildern wird strafbar (was es sowieso bereits ist), nicht nur das Versenden von “Dick-Pics”
Sehr gut, dass hier endlich Gleichberechtigung hergestellt wird!
> Umfasst von der gesetzlichen Regelung soll jegliche Form der elektronischen Kommunikation sein.
Also ausgedruckt und ins Postkastl ist noch okay!
Jetzt mal ernsthaft:
Bissl wundern tuts mich schon dass es hier einen expliziten Eintrag braucht und nicht einfach allgemein in sexueller Belästigung gehandhabt wird… Aber I hab ned Jus studiert, die werdens schon wissen…
Schnell Jungs, solange es noch geht alle raushauen!! /s
Klingt logisch. Bin ein Mann und käme aber nie auf den Gedanken, jemanden ein Foto vom “Junior” zu schicken. Der ist Privat.
> Konkret wird es gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln
Also wenn man vorher höflich fragt, darf man das schon noch?
Arbeite mit einem Dermatologen zusammen, Privatordination hat er mittlerweile nurnoch. Der kriegt regelmäßig ungefragt Genitalbilder von Patienten für einen kurzen Blick.
Interessant ob seine grundsätzliche Patient-Arzt-Connection reicht um ein das “unaufgefordert” auszuhebeln.
Gut so
Keine Ahnung was mit nen Typen falsch läuft wenn der sowas versendet. Bin selbst einer und verstehe es ned
ab jetzt nur noch per brief /s
Es werden N.B. schon *alle* Bildaufnahme von Genitalien, die *unaufgefordert* und *absichtlich* übermittelt werden, strafbar sein …
Soll ich noch schnell davor damit anfangen? Verpass ich was?
Der Absatz von Heidelbeercornetto bricht völlig ein.