L’acquirente di Graz Amo non era adatto. Non deve necessariamente significare qualcosa ora, ma comunque interessante, cosa dici sulla protezione dei dati e sul trasferimento in Austria?

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    di OkWerewolf4421

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    31 commenti

    1. sapere_aude_heast on

      Datenschutz, als Persönlichkeitsrecht, endet mit dem Tod der natürlichen Person.

    2. Head_Title_4070 on

      Naja psychisch untauglich is schon a punkt und des hast was beim Heer.

    3. MorbusMortensen on

      Das ist auch gut so. Allgemeinrechte dürfen nicht wegen Einzelfällen eingeschränkt werden. Sonst bekommt auch bald auch noch dein Arbeitgeber oder die UNIQA die Daten von der Stellung.

    4. natriusaut on

      Ist das ein gar nicht so verstecktes “DER BÖSE DATENSCHUTZ!!!!11”?

    5. Adventurous_Meat_802 on

      Im Waffenregister anmerken, wäre zumindest nicht verkehrt. Die Psychologen bei der WBK handeln ja nicht alle gleich, bei manchen ists easy, bei manchen schon eher zach. So hätte man dann evtl auf der BH beim austellen eine Diskrepanz gesehen.

    6. Odra_dek on

      Ich dachte, wennst den Wehrdienst verweigerst, wirst automatisch fürs Waffentragen gesperrt? Oder ist das eine alte “urban legend”? Bzw wenns so ist, wie kanns dann bitte sein, dass das für Untaugliche nicht erst Recht gilt? Die Bekannte von meinem Cousin ist psychisch krank (teilbehindert), der wurde ein offizieller “Waffenverbots-Bescheid” zugestellt…

    7. RapidRaindrop on

      Es wäre aber auch zu schwer, sowas beim Waffenregister anzumerken. Das ist doch keine Weitergabe an Dritte, Waffenrecht ist ein berechtigtes Interesse, andere Stellen natürlich nicht.

    8. jayhawksz on

      Offenbar ist der psychologische test für die waffenbesitzkarte untauglich, wenn sogar bei der Stellung erkannt wurde dass was bei dem nicht passt.

    9. superpewpew on

      Psychisch untauglich aber Waffen darf man trotzdem legal besitzen? Spannend.

    10. bkubicek on

      Eh. Meinem BH Kampfpanzerkommandanten hab die damals auch den Waffenschein verweigert. Aus psychologischen Gründen.
      Und richtig wars, nurnhalt umgekehrte logik.

    11. SR9-Hunter on

      Hä? Wie schafft man denn das? Bei der Stellung psychologisch untauglich.. na servas

    12. JanMarsalek on

      Weitergabe allgemein find ich ned gut. Grad auch weil der Test dort ned wirklich aussagekräftig ist. Psychisch untauglich kann viel heißen – bist auch wenn du depressiv bist.

    13. Unusual-Quantity-546 on

      Könnte man bei nicht ableisten des Wehrdienstes, egal ob aus Gewissensgründen oder Untauglichkeit, nicht das Waffenverbot mit den 15 Jahren anwenden und auch auf Langwaffen erweitern?
      Wäre dann mmn stringent, im Gegensatz zu jetzt.
      Ausnahmegenehmigung natürlich möglich nach Überprüfung.

    14. LouisSaucedo69 on

      ich erinnere mich noch an mein Gespräch bei der Stellung damals:

      Psychologin: Und in ihrer Schulzeit war alles ohne Probleme?
      Ich: Naja, ich wurde in der Schule gemobbt. Das war schon belastend.
      Psychologin (auf einmal mit entsetztem Blick): Aber ich muss mir doch keine Sorgen machen, dass Sie deswegen mit der Waffe auf Leute losgehen würden, oder?
      Ich: ähhh, nein, natürlich nicht. Wtf
      Psychologin: Aso, dann ist ja gut. Psychisch unauffällig. Sie haben bestanden.

      Das war halt wirklich 1 zu 1 so. Also wer da “durchfällt”, muss ja wirklich ein ganz besonderer Fall sein^^

    15. Fastenbauer on

      Das ganze Datenschutz zerstören bringt gar nichts. In anderen Ländern sind die Menschen noch viel stärker überwacht als bei uns und die haben sogar mehr Amokläufe.

    16. DocOstbahn on

      Hat der Staat ein berechtigtes, verhältnismäßiges Interesse, dass das Bundesheer es an andere Behörden kommunizieren darf wenn es der Ansicht ist jemand sollte keine Waffe in der Hand halten?

      Heißt ja nicht, dass es keine anderen Gründe für psychologische Untauglichkeit gibt …

    17. graphical_molerat on

      Dass diese Daten nicht weitergegeben werden dürfen ist völlig verrückt, und gehört umgehend geändert.

    18. oldmanout on

      Weiß nicht wie es heute ist, aber damals zu meiner Zeit wurde man als Zivildiener eine gewisse Zeit für den Waffenbesitz gesperrt, dass das nicht bei psychiche Untauglichkeit möglich ist (braucht ja aus Datenschutzgründen nicht der Grund angegeben werden) find ich schon merkwürdig

    19. Macusercom on

      Man kann ohne Grundwehrdienst eine Waffenbesitzkarte erhalten, aber wenn man Zivildienst macht, muss man die Grundausbildung nachholen bzw. hat ein 15-jähriges Waffenverbot?

    20. InfiniteAd7948 on

      Ringringringring! Gotcha!!!

      Hat leider was positives und was negatives. Also wir hätten zwar das verhindern können nur leider kann sich jetzt jeder Schützenverein etc. darauf berufen und wenn wir Pech haben, ändert sich nichts gesetzlich

    21. Die Psychologie hat seit Längerem eine Reproduktionskrise. Das übertragt sich auch auf psychologische Tests.

      Man braucht ja übrigens nur Googlen, wie man diverse psychologische Tests “aushebelt”. Egal ob das jetzt irgendwelche Tests nach Fahren unter Alkoholeinfluss (einfach mal in deutschen Forne nach “MPU Tests bestehen” suchen …) oder sonstige Tests.

      Wundert mich ehrlich gesagt nicht, dass er bei einem Test durchfällt und beim anderen durchkommt. Mit entsprechender Vorbereitung ist das machbar.

    22. Grizz-Lee-2891 on

      wwwwieso gibt herr michael ‘bundesheerbauer’ diese info dann weiter oder postets, wenn nicht mal das bundesheer die info weiter geben darf?!

    23. Any-Patient5051 on

      Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist dem Bundesheer nicht erlaubt.

      Schreibt einer vom Bundesheer

      Auf einer öffentlich einsehbaren Plattform.

      So viel dazu.

    24. wilderigel on

      Wer ist dieser Michael Bauer, und warum verbreitet er diese Info welche lt Datenschutz nicht verbreitet werden darf?

    25. Datenschutz ist wichtig. Das jemand psychisch ungeeignet ist eine Waffe zu besitzen ist ein angemessener Grund um Einschränkungen beim Datenschutz zu akzeptieren.

    26. JarjarSwings on

      Aber das Bundesheer darf weitergeben dass ich ein Waffenverbot habe wenn ich Zivildienst mach?
      Aber psychischvuntauglich hat quasi an probeverwuch vom psychotest wo es wurscht ist wenn er ihn nicht besteht?

      Wollens einen echt komplett verarschen?

    27. Als Zivildiener, der automatisch für 15 Jahre gesperrt wird, kann ich da über die aktuelle Gesetzeslage nur den Kopf schütteln?

      Weil jemand der Aufgrund psychischer Probleme nicht zum Bundesheer darf, kann problemlos einen Waffenschein beantragen. Aber ein Zivildiener, der niemanden umbringen möchte, bekommt ein automatisches Waffenverbot.

    28. BonyDarkness on

      Wie jetzt? Wennst mir Drogen im Blut/Urin zur Stellung kommst geht’s Hops und Nix ist mit Datenschutz.
      Wennst zu labil fürs Bundesheer bist und aus psychischen Gründen keinen Dienst an der Waffe tun kannst dann ist das Datenschutz und die Behörde die den Antrag auf Waffenbesitz prüft kann darauf net zugreifen weil der Hawara kann zwar net fürs Land schießen aber privat passt schon. Oida..

    29. critical4mindz on

      Ich dachte wer untauglich ist bzw den Zivildienst gemacht hat, ist für die WBK sowieso 15 Jahre gesperrt?

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